Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-333
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD Fraktion zur Ökokontierung im Stadtgebiet
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Inka Berg
- Verfasser:
- Berg, Inka
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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07.09.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Stadtgebiet geeignete Grundstücke
vorhanden sind, welche für eine Ökokontierung geeignet sind. Geeignete Grundstücke sind zu kontieren. Die Ökopunkte der kontierten Flächen können anschließend für den Eigenbedarf verwendet oder auch verkauft werden.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Rahmen von Bebauungsplänen oder sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft werden
Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Sind diese nicht auf eigentumsrechtlich
verfügbaren Grundstücken umsetzbar, muss die Stadt auf Ökokonten der betroffenen
Landschaftszone zugreifen und Ökopunkte im entsprechenden Umfang käuflich erwerben.
Dies wurde bei derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen (B-Plan Sägewerk)
bereits praktiziert. Der Erwerb der Ökopunkte kommt dabei nicht der Stadt Grevesmühlen
zugute, sondern der Gemeinde oder Privatperson, welche diese veräußert.
Mit der Schaffung eigener Ökokonten wird die Stadt unabhängig vom Kauf und besitzt eine
Reserve für die eigene Planung. Zudem kann auch eine zusätzliche Einnahmequelle
regeneriert werden.
Eine besondere Eignung für die Ökokontierung besitzen dabei Waldflächen, welche derzeit
forstwirtschaftlich genutzt werden und bei denen ein dauerhafter Nutzungsverzicht angestrebt
werden kann (keine Herstellungskosten) sowie Flächen, die (überwiegend sukzessiv) zu Wald
entwickelt werden können. Bei der Suche nach geeigneten Waldflächen sollte sich mit dem
Forstamt abgestimmt werden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,2 kB
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