Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-333

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Stadtgebiet geeignete Grundstücke

vorhanden sind, welche für eine Ökokontierung geeignet sind. Geeignete Grundstücke sind zu kontieren. Die Ökopunkte der kontierten Flächen können anschließend für den Eigenbedarf verwendet oder auch verkauft werden.

 

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Rahmen von Bebauungsplänen oder sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft werden

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Sind diese nicht auf eigentumsrechtlich

verfügbaren Grundstücken umsetzbar, muss die Stadt auf Ökokonten der betroffenen

Landschaftszone zugreifen und Ökopunkte im entsprechenden Umfang käuflich erwerben.

Dies wurde bei derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen (B-Plan Sägewerk)

bereits praktiziert. Der Erwerb der Ökopunkte kommt dabei nicht der Stadt Grevesmühlen

zugute, sondern der Gemeinde oder Privatperson, welche diese veräußert. 

Mit der Schaffung eigener Ökokonten wird die Stadt unabhängig vom Kauf und besitzt eine

Reserve für die eigene Planung. Zudem kann auch eine zusätzliche Einnahmequelle

regeneriert werden.

Eine besondere Eignung für die Ökokontierung besitzen dabei Waldflächen, welche derzeit

forstwirtschaftlich genutzt werden und bei denen ein dauerhafter Nutzungsverzicht angestrebt

werden kann (keine Herstellungskosten) sowie Flächen, die (überwiegend sukzessiv) zu Wald

entwickelt werden können. Bei der Suche nach geeigneten Waldflächen sollte sich mit dem

Forstamt abgestimmt werden.   

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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