07.09.2020 - 19 Antrag der SPD Fraktion zur Ökokontierung im St...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Herr Uhle erläutert den Antrag der SPD Fraktion.

 

Herr Schulz stellt den Antrag auf Verweis in den Umweltausschuss und den Bauausschuss. Er begründet dies damit, dass vorerst geeignete Flächen gesucht werden müssen. In den Ausschüssen könnte der Antrag präzisiert werden und die Verwaltung könnte vernünftig damit arbeiten.

 

Der Bürgermeister begrüßt den Antrag. Es sind jedoch Eigentumsfragen zu klären und es bedarf einer planerischen Vorbereitung. Er gibt zu bedenken, dass es sich um eine Investition handelt, die solide geplant und im Haushalt 2021/2022 berücksichtigt werden muss.

 

Frau Münter spricht sich für eine Prüfung durch das Bauamt aus.

 

Herr Baetke betont, dass es sich um einen Prüfauftrag handelt.

 

Herr Uhle fügt ergänzend hinzu, dass es einfache und schwere Ökokonten gibt und erläutert die Vorgehensweise.

 

Herr Schulz spricht sich dafür aus, der Verwaltung präzise Informationen zu liefern und wiederholt seinen Antrag zum Verweis in die Ausschüsse.

 

Herr Scharnweber pflichtet der Ansicht von Herrn Schulz bei.

 

Abstimmungsergebnis zum Antrag von Herrn Schulz:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

11

Enthaltungen:

1

 

Sachverhalt:

Im Rahmen von Bebauungsplänen oder sonstigen Eingriffen in Natur und Landschaft werden

Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen erforderlich. Sind diese nicht auf eigentumsrechtlich

verfügbaren Grundstücken umsetzbar, muss die Stadt auf Ökokonten der betroffenen

Landschaftszone zugreifen und Ökopunkte im entsprechenden Umfang käuflich erwerben.

Dies wurde bei derzeit in Aufstellung befindlichen Bebauungsplänen (B-Plan Sägewerk)

bereits praktiziert. Der Erwerb der Ökopunkte kommt dabei nicht der Stadt Grevesmühlen

zugute, sondern der Gemeinde oder Privatperson, welche diese veräußert. 

Mit der Schaffung eigener Ökokonten wird die Stadt unabhängig vom Kauf und besitzt eine

Reserve für die eigene Planung. Zudem kann auch eine zusätzliche Einnahmequelle

regeneriert werden.

Eine besondere Eignung für die Ökokontierung besitzen dabei Waldflächen, welche derzeit

forstwirtschaftlich genutzt werden und bei denen ein dauerhafter Nutzungsverzicht angestrebt

werden kann (keine Herstellungskosten) sowie Flächen, die (überwiegend sukzessiv) zu Wald

entwickelt werden können. Bei der Suche nach geeigneten Waldflächen sollte sich mit dem Forstamt abgestimmt werden.  

 

 

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Beschluss:

Der Bürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob im Stadtgebiet geeignete Grundstücke

vorhanden sind, welche für eine Ökokontierung geeignet sind. Geeignete Grundstücke sind zu kontieren. Die Ökopunkte der kontierten Flächen können anschließend für den Eigenbedarf verwendet oder auch verkauft werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

Gesetzl. Anzahl der Vertreter:

25

-          davon anwesend:

21

Ja-Stimmen:

12

Nein-Stimmen:

8

Enthaltungen:

1

 

 

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Anlagen zur Vorlage