Vorlage öffentlich - VO/13GV/2020-609

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

  1. Die Gemeindevertretung billigt den vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 sowie den Entwurf der zugehörigen Begründung inkl. Umweltbelange.

 

  1. Mit dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Gägelow hat am 25.02.2020 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 „Einzelhandelsstandort Gägelow - Nordwest“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen.

 

Der Vorhabenträger Norma Lebensmittelhandels Stiftung & Co. KG beabsichtigt, seinen jetzigen Standort im MEZ aufzugeben. Der Vorhabenträger plant, auf der Fläche einer Gewerbebrache an der Landesstraße 01 in Richtung Proseken einen neuen Standort für einen Nahversorger mit Bäcker zu entwickeln. Hierzu soll auf dem brachliegenden Gelände eines ehemaligen Lehrlingswohnheimes und einer Gaststätte ein Sonstiges Sondergebiet mit der Zweckbestimmung „Großflächiger Einzelhandel“ (§ 11 Abs. 3 BauNVO) ausgewiesen werden.

 

Mit dem vorliegenden Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 22 soll die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung durchgeführt werden.

 

Die Gemeindevertretung wird gebeten, den Entwurf mit zugehöriger Begründung (inkl. Umweltbelange) zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sowie der Beteiligung sonstiger Träger öffentlicher Belange zu bestimmen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Keine finanziellen Auswirkungen, da die Kosten des Verfahren vom Vorhabenträger getragen werden.

 

 

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Anlagen

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