Vorlage öffentlich - VO/12SV/2020-303
Grunddaten
- Betreff:
-
Inklusiver Schulcampus Grevesmühlen, Beschluss über die Umsetzung der Baumaßnahme
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Annette Kutschera
- Verfasser:
- Annette Kutschera
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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03.08.2020
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen beschließt, das Vorhaben „Inklusiver Schulcampus“ Grevesmühlen in der vorgestellten Neubauvariante (Anlage 1) umzusetzen. Im ersten Schritt wird der 1. Bauabschnitt „Neubau Regionale Schule“ mit dem in der Anlage ausgewiesenen Kosten- und Finanzierungsplan realisiert. Die Verwaltung wird aufgefordert, die finanzielle Absicherung des 1. Bauabschnittes und die Planungen des 2. und 3. Bauabschnittes im Doppelhaushalt 2021/2022 zu berücksichtigen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
In der Stadtvertretersitzung am 18.06.2020 hat das mit der Generalplanungsleistung beauftragte Architekturbüro den aktuellen Stand der Entwurfsplanung vorgestellt und erläutert. Der städtebauliche Neubauentwurf sieht vor, die Baumaßnahme in folgenden Abschnitten umzusetzen:
1. Bauabschnitt „Neubau Regionale Schule“
2. Bauabschnitt „Neubau Grundschule Am Ploggensee“
3. Bauabschnitt „Neubau Zentralgebäude“.
Vorausgegangene Untersuchungen des Planungsbüros hatten ergeben, dass An- und Umbauvarianten der Bestandsgebäude keine finanziellen Vorteile und erhebliche Nutzungseinschränkungen mit sich bringen.
Der dargestellte Neubau „Mosaikschule“ ist nicht Bestandteil der städtischen Baumaßnahmen und wird separat von der Diakonie umgesetzt. Das Projekt wird jedoch in das Gesamtkonzept „Inklusiver Schulcampus“ integriert. Dies wird auch im erforderlich werdenden Bebauungsplan berücksichtigt.
Der Zuwendungsgeber, das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Digitalisierung, hat mitgeteilt, dass die in Aussicht gestellten Zuwendungsmittel in voller Höhe nur für den 1. Bauabschnitt eingesetzt werden können. Darauf aufbauend wurde eine Wirtschaftlichkeitsberechnung unter der Voraussetzung erstellt, dass für die weiteren Bauabschnitte Fördermittel in anteilig gleicher Höhe bereitgestellt werden. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung ist als Anlage 3 beigefügt.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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9,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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236,6 kB
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