Vorlage öffentlich - VO/07GV/2020-253

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, für die Haushaltsjahre 2021/2022 einen Doppelhaushalt aufzustellen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bereits in Vorbereitung der Haushaltsplanung 2019/2020 hat die Gemeinde 2018 die Aufstellung eines Doppelhaushaltes für die Jahre 2019/2020 beschlossen, allerdings entgegen der ursprünglichen Beschlussempfehlung beschränkt auf einen Doppelhaushalt.

Daher wird die Gemeindevertretung gebeten zu entscheiden, ob die Aufstellung eines Doppelhaushaltes nach § 46 Abs. 5 der KV M-V und § 6 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik auch für den kommenden Haushaltsplan und gegebenenfalls danach erfolgen soll.

Bei einem Doppelhaushalt sind die Planungsdaten der beiden Haushaltsjahre für jedes Jahr getrennt gegenüber zu stellen. Mit dem Doppelhaushalt besteht Planungssicherheit für zwei Jahre. Bereits vor Beginn des 2. Planungsjahres liegt ein gültiger Haushalt vor, soweit die rechtsaufsichtliche Genehmigung erteilt wird. Die Gemeinde ist dann den Vorgaben der vorläufigen Haushaltsführung nicht unterworfen.

Bei der Haushaltsplanung handelt es sich in der Regel um langwierige Verfahren von der verwaltungsinternen bis zur politischen Beratung bis hin zur Genehmigung und Veröffentlichung. Mit einem Doppelhaushalt entfällt der hohe verwaltungs- und vertretungsseitige Aufwand zumindest für das 2. Jahr.

Der verringerten Flexibilität aufgrund der Festsetzungen für 2 Jahre im Voraus kann durch die Anpassung der Wertgrenzen, ab wann ein Nachtragshaushalt zu erstellen ist, begegnet werden. So können gegebenenfalls zusätzliche neue Maßnahmen über die Beschlüsse zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen oder über einen Nachtragshaushalt umgesetzt werden, was mit wesentlich geringerem Aufwand als ein vollständiger Haushaltsplan verbunden ist.

Mittlerweile ist, wie auch Land und Landkreis, die überwiegende Zahl der Kommunen in Mecklenburg-Vorpommern auf Doppelhaushalte umgestiegen. Nach der aktuellen Beschlusslage in der Verwaltungsgemeinschaft wurden für 2019/2020 insgesamt 5 Doppelhaushalte (einschließlich Amt und Stadt GVM) und für 2020/2021 ebenfalls 5 Doppelhaushalte aufgestellt, was zu einer gleichmäßigen Belastung der Kapazitäten und einer verbesserten Effizienz der Verwaltung in diesem Bereich geführt hat.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: wie beschrieben 

 

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