Vorlage öffentlich - VO/13GV/2020-606

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung beschließt, die Planungsleistungen für das Vorhaben „Kapelle für Kultur und Veranstaltungen Weitendorf“ entsprechend den geltenden Vergabevorschriften auszuschreiben. Die Beauftragung erfolgt stufenweise vorerst für die Leistungsphasen 1-3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in Abstimmung mit der Verwaltung geeignete Planungsbüros auszuwählen, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Gägelow hatte bereits im Jahr 2018 einen Projektantrag auf LEADER-Fördermittel für die Kapelle Weitendorf gestellt. Der Antrag hatte sich in der Bewertung durch die Leader-Aktionsgruppe Westmecklenburgische-Ostseeküste (LAG WMO) leider nicht für eine Förderung qualifiziert.

 

Im LEADER-Verfahren ist es möglich, dass ein abgelehnter Antrag nach Überarbeitung in wesentlichen Teilen erneut eingereicht werden kann.  Nachdem sich eine Arbeitsgruppe der Gemeinde mit dem Projekt und einem Nutzungskonzept beschäftigt hatte, wurde daher im Mai 2020 ein einfacher Projektantrag eingereicht. Die neue Projektidee umfasst die Errichtung eines Nebengebäudes für die Unterbringung von barrierefreien Toiletten, einem Stuhllager und einem Vorbereitungsraum mit kleiner Teeküche. So sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, die Kapelle Weitendorf immer mehr zu einem kulturellen Zentrum für die Gemeinde und darüber hinaus für die Region zu entwickeln. Das geschätzte Kostenvolumen beträgt insgesamt 200.000 €, davon 150.000 € Fördermittel. Nach Rückinformation durch den Fördermittelgeber übersteigt das beantragte Mittelvolumen das noch zur Verfügung stehende Restbudget der LAG WMO für die aktuelle Förderperiode um ein Vielfaches. Der Antrag wird daher in die Bewertungsrunde der LAG WMO 2021/2022 eingebracht.

 

Nach Sichtung aller zum Stichtag 30.06.2020 eingegangenen Anträge wird sich der Fördermittelgeber ggf. zu Rückfragen bzw. bezüglich eines Ortstermines melden. Ziel ist die Platzierung der Projektidee auf der Vorhabenliste der LAG WMO. Nach dieser Vorhabenliste werden die Projekte im Falle  einer neuen Mittelzuweisung abgearbeitet.

 

Es ist jederzeit möglich, dass vom Land unverhofft zusätzliche Mittel bereitgestellt werden und die Gemeinde aufgefordert wird, einen amtlichen Förderantrag zu stellen. Dazu ist in jedem Fall die Vorlage einer qualifizierten Entwurfsplanung inkl. Kostenberechnung erforderlich. Es wird daher empfohlen, die nötigen Planungsleistungen zeitnah auszuschreiben, um die Unterlagen „in der Schublade“ zu haben.

 

Der geschätzte Auftragswert für die Planungsleistungen liegt unter dem EU-Schwellenwert, so dass gem. Vergabeerlass M-V eine Verhandlungsvergabe durchgeführt werden kann. Dazu sind mindestens 3 Planungsbüros zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Bürgermeister wird  gemeinsam mit der Verwaltung geeignete Planungsbüros auswählen.

 

Da die Umsetzung der Maßnahme momentan nicht gesichert ist, wird empfohlen, die Leistung als Stufenvertrag auszuschreiben und zunächst nur die Leistungsphasen 1 bis 3 zu beauftragen und die folgenden Leistungsphasen in Abhängigkeit von einer gesicherten Finanzierung abzurufen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Auf dem Produktsachkonto 28101.0960.0000 - 068 stehen  für die Maßnahme ein noch zu übertragender Haushaltsausgaberest aus 2019 in Höhe von 18.000 € sowie für das laufende Haushaltsjahr 10.000 € zur Verfügung. Die Finanzierung ist damit gesichert.

 

 

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