Vorlage öffentlich - VO/09GV/2009-027
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung 2009
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Frau Lenschow
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Testorf-Steinfort
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Entscheidung
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22.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Im
Haushaltsplan der Gemeinde Testorf-Steinfort für das Jahr 2009 ist vermögensseitig
im Unterabschnitt 5800 die Tiefbaumaßnahme „Vorflut Testorf
M14/M20“ geplant.
Hierfür
wurden Gesamtkosten von insgesamt 463.400 Euro veranschlagt. Die
Gegenfinanzierung erfolgt unter anderem über eine Kostenteilungsvereinbarung
mit dem Straßenbauamt (258.600 Euro), einen Zuschuss durch das Amt für
Landwirtschaft (135.500 Euro) und eine Sonderbedarfszuweisung des
Innenministeriums (33.900 Euro).
Aufgrund
des Submissionsergebnisses hat sich eine Reduzierung der Bausumme auf 325.200
Euro ergeben. Dadurch werden sich auch die Förderbeträge und der durch die
Gemeinde aufzubringende Eigenanteil reduzieren. Hierfür wäre eine
Nachtragsplanung nicht erforderlich. Allerdings hat die Gemeinde die
Bauleistungen vorzufinanzieren, Mittelabrufe sind erst nach Vorlage von
bezahlten Baurechnungen möglich. Da die Rücklagen zur Vorfinanzierung nicht
ausreichen, erhöht sich der Kassenkreditbedarf der Gemeinde. Es entstehen
zusätzliche Zinsausgaben im Verwaltungshaushalt, die über die Einsparungen beim
gemeindlichen Eigenanteil abgefangen werden können. Nicht ausgeschöpfte
Planansätze bei den Einnahmen und Ausgaben der Baumaßnahme werden als
Haushaltsreste in das Jahr 2010 übertragen.
Daher
ist es nach § 48 KV M-V notwendig, die Kassenkreditlinie der Gemeinde zu erhöhen,
was nur über eine Nachtragssatzung möglich ist.
Der
Betrag der Kassenkredite in dieser Höhe bedarf der Genehmigung durch die Untere
Rechtsaufsichtsbehörde.
