Vorlage öffentlich - VO/09GV/2009-027

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Testorf-Steinfort  beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung 2009.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Im Haushaltsplan der Gemeinde Testorf-Steinfort für das Jahr 2009 ist vermögensseitig im Unterabschnitt 5800 die Tiefbaumaßnahme „Vorflut Testorf M14/M20“ geplant.

 

Hierfür wurden Gesamtkosten von insgesamt 463.400 Euro veranschlagt. Die Gegenfinanzierung erfolgt unter anderem über eine Kostenteilungsvereinbarung mit dem Straßenbauamt (258.600 Euro), einen Zuschuss durch das Amt für Landwirtschaft (135.500 Euro) und eine Sonderbedarfszuweisung des Innenministeriums (33.900 Euro).

 

Aufgrund des Submissionsergebnisses hat sich eine Reduzierung der Bausumme auf 325.200 Euro ergeben. Dadurch werden sich auch die Förderbeträge und der durch die Gemeinde aufzubringende Eigenanteil reduzieren. Hierfür wäre eine Nachtragsplanung nicht erforderlich. Allerdings hat die Gemeinde die Bauleistungen vorzufinanzieren, Mittelabrufe sind erst nach Vorlage von bezahlten Baurechnungen möglich. Da die Rücklagen zur Vorfinanzierung nicht ausreichen, erhöht sich der Kassenkreditbedarf der Gemeinde. Es entstehen zusätzliche Zinsausgaben im Verwaltungshaushalt, die über die Einsparungen beim gemeindlichen Eigenanteil abgefangen werden können. Nicht ausgeschöpfte Planansätze bei den Einnahmen und Ausgaben der Baumaßnahme werden als Haushaltsreste in das Jahr 2010 übertragen.

 

Daher ist es nach § 48 KV M-V notwendig, die Kassenkreditlinie der Gemeinde zu erhöhen, was nur über eine Nachtragssatzung möglich ist.

 

 

Der Betrag der Kassenkredite in dieser Höhe bedarf der Genehmigung durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde.

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Negativ, da zusätzliche Kassenkreditzinsen entstehen (ca. 1.500 bis 2.000 Euro je nach Zinssatz,  in Anspruch genommenem Kassenkreditbetrag und Dauer der Inanspruchnahme).

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