Vorlage öffentlich - VO/06GV/2020-246

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggenstorf beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2020 und die Finanzplanjahre 2021-2023.

 

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.     

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Siehe Erläuterungen zum Haushaltssicherungskonzept

 

 

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Anlagen

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