13.05.2020 - 8 Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes de...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Gesetzliche Grundlage für die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes bildet der § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern.

 

Gemäß § 43 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern ist das Haushaltssicherungskonzept über den Konsolidierungszeitraum mindestens jährlich fortzuschreiben und diese Fortschreibung bei negativen Abweichungen vom bereits beschlossenen Konzept von der Gemeindevertretung zu beschließen.     

 

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Beschluss:

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Roggenstorf beschließt die Fortschreibung des Haushaltssicherungskonzeptes für das Haushaltsjahr 2020 und die Finanzplanjahre 2021-2023.

 

Das Konzept muss in den folgenden Jahren fortgeschrieben werden.           

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

7

Nein-Stimmen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage