Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-035

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.       Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow fasst den Beschluss über den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Absicherung der Forderungen des Abwägungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof.

 

2.       Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt den städtebaulichen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft abzuschließen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Absicherung der Forderungen aus dem Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienanlage an der Wasserburg“ bedarf es notwendiger Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Gemeinde.

 

Der Beschluss über den städtebaulichen Vertrages ist vor dem Satzungsbeschluss erforderlich.

 

 

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