07.10.2009 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeind...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Frau Matschke erläutert die Vorlage zum Städtebaulichen Vertrag zur Absicherung der Forderungen des Abwägungsbeschlusses zur Satzung über den B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ sowie die notwendigen Veränderungen:

-          § 2 (7) – Eigentümergemeinschaft wird aus der Verantwortlichkeit gestrichen.

-          Zusatz am Ende des Vertrages: Unterschriften der Waldeigentümer werden mit aufgenommen.

 

Sachverhalt:

Zur Absicherung der Forderungen aus dem Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienanlage an der Wasserburg“ bedarf es notwendiger Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Gemeinde.

 

Der Beschluss über den städtebaulichen Vertrages ist vor dem Satzungsbeschluss erforderlich.

 

Beschluss:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow fasst den Beschluss über den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Absicherung der Forderungen des Abwägungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof.

 

  1. Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt den städtebaulichen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft abzuschließen.

 

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Abstimmungsergebnis:

Ja- Stimmen:               8

Nein- Stimmen:              0

Enthaltungen:              0