07.10.2009 - 10 Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeind...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 10
- Gremium:
- Gemeindevertretung Warnow
- Datum:
- Mi., 07.10.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Frau Matschke erläutert die Vorlage zum Städtebaulichen Vertrag zur Absicherung der Forderungen des Abwägungsbeschlusses zur Satzung über den B-Plan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ sowie die notwendigen Veränderungen:
- § 2 (7) – Eigentümergemeinschaft wird aus der Verantwortlichkeit gestrichen.
- Zusatz am Ende des Vertrages: Unterschriften der Waldeigentümer werden mit aufgenommen.
Sachverhalt:
Zur Absicherung der Forderungen aus dem Abwägungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienanlage an der Wasserburg“ bedarf es notwendiger Regelungen in einem städtebaulichen Vertrag zwischen der Eigentümergemeinschaft und der Gemeinde.
Der Beschluss über den städtebaulichen Vertrages ist vor dem Satzungsbeschluss erforderlich.
Beschluss:
- Die Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow fasst den Beschluss über den in der Anlage beigefügten städtebaulichen Vertrag zur Absicherung der Forderungen des Abwägungsbeschlusses zum Bebauungsplan Nr. 3 der Gemeinde Warnow „Ferienanlage an der Wasserburg“ in Großenhof.
- Der Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt den städtebaulichen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft abzuschließen.
