Vorlage öffentlich - VO/11GV/2009-034
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr.3 der Gemeinde Warnow "Ferienanlage an der Wasserburg" in Großenhof
hier: Vereinbarung zu Kompensationsmaßnahmen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Gemeindevertretung Warnow
|
Entscheidung
|
|
|
|
07.10.2009
|
Beschlussvorschlag
1. Die
Gemeindevertretung der Gemeinde Warnow beschließt,
der
beiliegenden Vereinbarung zu erforderlichen Kompensationsmaßnahmen
im
Zusammenhang mit dem Bebauungsplan Nr. 3 „Ferienanlage an der
Wasserburg“ im
Ortsteil
Großenhof zwischen
der Landesforstanstalt
M-V, Forstamt Schönberg,
und
der
Gemeinde Warnow
zuzustimmen
(s. Anlage).
2. Der
Bürgermeister und sein Stellvertreter werden beauftragt die Vereinbarung mit
der Landesforstanstalt M-V, Forstamt Schönberg, abzuschließen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.
3 für die „Ferienanlage an der Wasserburg“ im Ortsteil Großenhof
der Gemeinde Warnow ist u.a. die Waldabstands-
problematik für die unmittelbar am Wald befindlichen Wochenendhäuser
zu lösen (s. Abwägung). Eine entsprechende Regelung ist vor dem Satzungsbeschluss erforderlich.
In diesem Zusammenhang wurde das Waldflurstück 131/2 der
Flur 1, Gemarkung Großenhof, von 2 angrenzenden Grundstückseigentümern erworben
und für den Teil des gesetzlich geforderten Waldschutzabstandes von 30m ein
Antrag auf Waldumwandlung am 26.02.2007 gestellt. Durch das Forstamtes
Schönberg wurde der Antrag mit Schreiben vom 18.05.2009 mit Nebenbestimmungen
und Hinweisen genehmigt wurde.
Inhalt der Nebenbestimmungen ist die Forderung zu einer
Ersatzaufforstung von 0,8 ha
in der Gemarkung Botelsdorf. Hierzu ist eine Vereinbarung lt.
Anlage erforderlich.
Die Kosten für die Ersatzaufforstung werden von den beiden
Waldeigentümern getragen.
Die Gemeinde wird von Kosten freigehalten.
