Vorlage öffentlich - VO/07GV/2020-238

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2017 i. d. F. vom 05.11.2019.

Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 144.593,47 Euro ist in das Jahr 2018 als negativer Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Fehlbetrag saldiert sich somit auf 704.442,57 Euro.

Für die überplanmäßige Auszahlung in Höhe von 1.408,18 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 14.770,12 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Rüting zum 31. Dezember 2017 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche  dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: siehe Anhang         

 

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Anlagen

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