Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-028
Grunddaten
- Betreff:
-
Ablösung eines Kommunaldarlehens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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24.09.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Upahl hat 1994 ein Modernisierungsdarlehen
für das Objekt Breite Straße 7-9 in Upahl über ursprünglich 192.000 DM (entspricht
98.168,05 Euro) aufgenommen. Der
Zinssatz beträgt aktuell 2,00 %. Nach 5 tilgungsfreien Jahren und zwei Jahren
mit einer Tilgung von 1% beträgt der
aktuelle Tilgungssatz 2%. Gemäß Darlehensvertrag kann das LFI den Zins- und
Tilgungssatz ab 30.09.2009 bis zur kapitalmarktüblichen Höhe anheben. Es
handelt sich um ein Annuitätendarlehen, dessen Restschuld zum 30.09.2009 insgesamt
71.157,42 Euro betragen wird.
Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit
dem Haushaltserlass 2009 vom 25.11.2008 die Kommunen angewiesen, zusätzlich
ausgereichte Schlüsselzuweisungen zur Sondertilgung von Krediten einzusetzen.
Die Gemeindevertretung hat bereits Ende 2008 empfohlen, über
den Haushalt 2009 das Darlehen aus dem Rücklagenbestand vollständig abzulösen. Nach Auskunft des LFI ist eine Ablösung ohne
Vorfälligkeitsentschädigung jederzeit möglich.
Die Zinskonditionen für Kommunaldarlehen dieser Größenordnung
liegen aktuell bei ca. 4,5%. Die
Zinsersparnis bei Anpassung der Annuität und einer Verkürzung der Restlaufzeit auf
10 Jahre beträgt bei Ablösung rund 18.800 Euro. Eine Tagegeldanlage des in
gleicher Höhe in der Rücklage befindlichen Betrages von 71.150 Euro (unter
Berücksichtigung, dass hieraus gemäß Tilgungsplan die planmäßige Tilgung zu
leisten wäre) würde nach aktuellen Konditionen (ca. 1,2%) über die Restlaufzeit
des Darlehens ca. 5.000 Euro bringen. Demnach
verbleibt der Gemeinde, wenn sie das Geld aus der Rücklage zur Ablösung
verwendet, ein Vorteil von ca. 13.800 Euro. Hinzu kommen
Verwaltungskosten des LFI (0,5%) von ca. 2.000 Euro.
Die Ablösung wurde bereits im Haushaltsplan 2009 (Haushaltsstelle
9100.9710) berücksichtigt, die Deckung erfolgt aus den zusätzlichen
Schlüsseleinnahmen, die in der Rücklage angespart wurden und zu diesem Zwecke
zu verwenden sind.
