Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-197
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34.2 "Wohngebiet Mühlenblick-Erweiterung" östlich des Rosenweges der Stadt Grevesmühlen
hier: Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf (Abwägungsbeschluss)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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21.11.2019
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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26.11.2019
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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09.12.2019
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
- Die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der frühzeitigen Beteiligung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange eingegangenen Stellungnahmen hat die Stadt Grevesmühlen unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft.
Im Rahmen der Abwägung ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende und
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Den Abwägungsvorschlag und das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 macht sich die Stadt Grevesmühlen zu Eigen und ist Bestandteil dieses Beschlusses.
- Der Bürgermeister wird beauftragt, diejenigen, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis mit Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen führt das Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes im Verfahren nach § 13b BauGB durch. Die Öffentlichkeit konnte sich demnach gemäß § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung in der Zeit vom 13.06.2019 bis einschließlich 28.06.2019 im Bauamt der Stadtverwaltung Grevesmühlen unterrichten und sich während dieser Frist schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern. Die Öffentlichkeit hat Stellungnahmen abgegeben.
Die berührten Behörden und betroffenen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 12.06.2019 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert. Die Behörden und Träger öffentlicher Belange haben Stellungnahmen abgegeben.
Im Ergebnis ergeben sich:
- zu berücksichtigende,
- teilweise zu berücksichtigende,
- nicht zu berücksichtigende Stellungnahmen.
Die Erkenntnisse aus dem frühzeitigen Beteiligungsverfahren fließen überwiegend in die Erarbeitung der Entwurfsunterlagen ein.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,4 MB
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2
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(wie Dokument)
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1 MB
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3
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(wie Dokument)
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148,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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