Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-053

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.  Mit Antrag vom 20.08.2009 hat der Vorhabenträger, Herr Prof. Jan Hendrik Rootering, vertreten durch U. Leitner Immobilien & Objektverwaltung, Postfach 0154 in 82042 Pullach,  um die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf dem Grundstück des „ehemaligen Diamantgewerbeparks“ in Grevesmühlen, K. Marx-Straße 14, ersucht (s. Anlage).

 

2.  Der Vorhabenträger beabsichtigt in dem Gebiet insgesamt 78 WE (3-geschossig) in 2 Bauabschnitten zu realisieren, wovon 42 WE als „Barrierefreies Betreutes Wohnen“ und 36 WE als „Barrierefreies Wohnen“ geplant sind zu errichten (s. Anlage).    Das Vorhaben soll auf den in der Anlage bezeichneten Flurstücken der Flur 5 Gemarkung Grevesmühlen realisiert werden, wobei der konkrete Geltungsbereich mit dem Aufstellungsbeschluss festzulegen ist. In diesem Zusammenhang ist auch zu prüfen, ob vorrangig eine Genehmigungsfähigkeit nach § 34 BauGB für den Bauabschnitt I (straßenseitige Bebauung) in Frage kommt.

 

3.  Die zur Bebauung vorgesehenen Grundstücke liegen im unbeplanten   Innenbereich der Stadt Grevesmühlen und sind im Flächennutzungsplan als „Besonderes Wohngebiet“ dargestellt. Zur Realisierung der Vorstellungen des Vorhabenträgers ist eine Überplanung der Fläche durch die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 12 BauGB erforderlich. Der Bebauungsplan dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen und soll deshalb im Beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB aufgestellt werden. Mit der Planung soll das Planungsbüro Mahnel, R.-Breitscheid-Str.11 in Grevesmühlen, beauftragt werden.

 

4.   Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen beschließt dem Antrag des Vorhabenträgers unter der Voraussetzung der Übernahme sämtlicher anfallenden Kosten zu zustimmen. Dies ist in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Auf der Grundlage des § 12 BauGB hat die Gemeinde auf Antrag eines Vorhabenträgers über die Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.

 

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

Projekt 19

 

 

 

 

 

 




 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:  keine

 

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