Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-061

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen.

Sie tritt mit Wirkung vom …………… in Kraft.

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die bisherige Hauptsatzung von 2004 in Verbindung mit der 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung von 2005 hat sich in der abgelaufenen Wahlperiode im Wesentlichen bewährt.

Deshalb wurden in die nun vorgelegte Hauptsatzung nur geringfügige Änderungen/Ergänzungen vorgenommen.

Die 1. Änderungssatzung wurde entsprechend textlich mit eingeordnet.

Im Einzelnen sind die Änderungen/Ergänzungen im Text rot dargestellt und werden wie folgt erläutert:

 

§ 2 Abs. 1:     Mit der neuen Formulierung wurde eine praxisnahe Regelung ge-

                       funden.

                       Die Einwohnerversammlungen sollen im Zusammenhang mit wich-

                       tigen Vorhaben oder Vorkommnissen durchgeführt werden, wie es

                       bisher auch erfolgte. Eine generelle Verpflichtung macht keinen Sinn.

 

§ 4 Abs. 3:     Nicht in jedem Fall ist eine schriftliche Beantwortung von Anfragen

                      innerhalb von 14 Tagen möglich.

                      Deshalb ist als spätester Termin hier die nächste Sitzung definiert.

 

§ 5 Abs. 3, Punkte 1, 2, 4, 5

                      Hier erfolgte eine redaktionelle Überarbeitung.

                      Zum besseren Verständnis wurde die Bezugnahme auf die Kommunal-

                      verfassung M-V „…… im Rahmen dessen Nr. …..“ aufgegeben und die

                      in § 22 Abs. 4 Punkt 1, 2, 4 und 5 Kommunalverfassung M-V ge-

                      nannten Angelegenheiten klar ausformuliert.

 

                      Die Wertgrenzen selbst bleiben unverändert.

 

Der bisherige § 5 Abs. 4 ist entbehrlich und wurde deshalb weggelassen. Die Wertgrenzen für Entscheidungen im Rahmen des Städtebauförderprogramms sind mit den übrigen Regelungen abgedeckt.

 

§ 5 Abs. 4      Hier erfolgte eine Anpassung an den TVöD, der den BAT am

                      01.10.2005 abgelöst hat.

 

§ 7 Abs. 4      Es wurde zusätzlich die Entscheidung nach § 14 Abs. 2 BauGB aufge-

                      nommen, weil derartige Entscheidungen immer im Zusammenhang mit

                      konkreten Bauanträgen erfolgen, die nach § 36 ohnehin im Bauaus-

                      schuss behandelt werden.

 

§ 7 Abs. 5      Analog § 5 Abs. 4 wurde hier die Anpassung an den TVöD vorge-

                      nommen.

 

§ 11 Abs. 2    Die nachrichtliche Unterrichtung wurde durch Aufnahme der Inter-

                      netseite ergänzt.

 

 

 

 

Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf Leitbilder

Leitbild 1

Leitbild 2

Leitbild 3

Leitbild 4

Leitbild 5

Leitbild 6

Leitbild 7

Leitbild 8

 

 

 

 

 

 

 




 

Loading...