Informationsvorlage - VO/07GV/2019-215

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

1)      barrierefreier Ausbau von Haltestellen in der Gemeinde / Kreis-Förderung

2)      Stand der Bauumsetzung Landhaus / Außenbereich

3)      Stand der Erneuerung der  Vorflutleitungen in Rüting / Schildberg (Gewässer 2.Ordnung)

4)      Informations-Vorlage:  Stand der Umsetzung / Schacht Rüting Siebenhausen (Verfallung)

5)      Stand der Instandsetzung der Brücke Rüting / Schildberg

6)      Umsetzung & Abrechnung von Heckenpflegearbeiten

 

Die Vorlage wird fortgeschrieben, Herr Janke erläutert am 16.05.2019 die Sachverhalte

 

Zu 1) Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 09.05.2019 u. a. zu dem Projekt, barrierefreier Ausbau von Haltestellen, einen Beschluss gefasst.

Das Beschlussergebnis und die entsprechenden Unterlagen werden uns durch den Landkreis übergeben.

 

Der Fördersatz beträgt 80%, auch Nebenkosten werden gefördert.

In der Gemeinde Rüting ist seitens des Landkreises jedoch zunächst kein geförderter Umbau von Haltestellen vorgesehen. Aufgrund der geringen Fahrgastzahlen, wurden die Haltestellen außerhalb der OD Rüting in Kategorie D eingestuft, währenddessen wurden die vier Innerortshaltetellen in Kategorie C eingestuft.

 

 

Bezeichnung Haltestelle

Punktwert Ziel

Kategorie Ziel

Gemeinde

Ortsteil

Rüting Kindergarten  6

2,441

C

Rüting

Rüting

Rüting Kindergarten  1

2,183

C

Rüting

Rüting

Rüting Wende  6

1,733

C

Rüting

Rüting

Rüting Wende  1

1,683

C

Rüting

Rüting

Rüting Ausbau  6

1,274

D

Rüting

Rüting

Rüting Ausbau  1

1,224

D

Rüting

Rüting

Diedrichshagen Abzweig  6

0,774

D

Rüting

Diedrichshagen

Diedrichshagen Abzweig  1

0,724

D

Rüting

Diedrichshagen

Schildberg  0

0,398

D

Rüting

Schildberg

 

 

Weitere Förderkriterien sind die Mindestinvestitionssumme von 20.000 €.

Für den barrierefreien Ausbau sind u. a. die Installationen von „Kassler Borden“,  Aufmerksamkeitsfeldern, Blindenleitlinien, elektronischer Informationssysteme, Überquerungshilfen usw. angedacht.

 

Zu 2)

Die Verwaltung und die Fa. Gägelower Tiefbau haben am 08.05.2019 das weitere Vorgehen und den vorliegenden Nachtrag besprochen. Im befahrbaren Bereich soll der Aufbau insgesamt 60 cm betragen. Der Unterbau soll aus 50 cm Schottertragschicht bestehen. Herr Seidel hat die Kostenteilungsvereinbarung unterzeichnet.

Der Gägelower Tiefbau nimmt die Arbeiten in der 22. KW 2019 wieder auf.

 

In diesem Zusammenhang ist es sinnvoll, den unter Flur liegenden Fettabscheider zumindest auf Höhe zu setzen.

 

Zu 3)

Das IB Wobschal benötigt zur weiteren Planung eine Vermessung, einen Lage- und Höhenplan.

-          Für den Gewässerausbau in Rüting wurden drei Vermessungsbüros zur Angebotsabgabe aufgefordert. Das erste bisher eingegangene Angebot beträgt 1.250,- € Brutto.

-          Für den Gewässerausbau in Schildberg steht die erfolgreiche Ortung des Leitungsverlaufs noch aus, das dem Gemeindearbeiter bisher nicht möglich war einen Zugang zur Leitung freizulegen. An der Grundstücksecke von „Dorfstr. 26“ soll sich lt. Unterlagen des ZVG ein Schacht befinden. Dieser Schacht/Leitungszugang muss durch die Gemeinde freigelegt/geschaffen werden. Bei freigelegtem Zugang ist es Herrn Bodo Sack möglich die Ortung auf einer Länge von ca. 100 m durchzuführen.

 

Zu 4)

Am 10.05. wurde durch Herrn Bodo Sack versucht die Ortung der Leitung in Schildberg und in Siebenhausen durchzuführen, allerdings ohne ein aussagekräftiges Ergebnis erzielen zu können. Der Gemeindearbeiter hat vergeblich versucht einen Zugang zur Leitung manuell freizulegen da diese nicht in der angegebenen Lage und Tiefe (30 bis 50 cm unter Grabensohle vorgefunden wurde. Die Leitung muss durch die Gemeinde ggf. mit einem Bagger freigelegt und geöffnet werden um einen Zugang zum Orten der Verfallung auf der gegenüber liegenden Fahrbahnseite zu haben.

Die Leitungspläne der Versorger ZVG, E.on und Telekom liegen der Verwaltung vor.

 

Arbeitsauftrag an die Verwaltung????

 

Zu 5)

IB Wobschal hat bisher noch keine Planung durchgeführt. IB Wobschal wurde durch die Verwaltung beauftragt, die benötigte Kernbohrung zu organisieren um genaue Erkenntnisse über den vorh. Aufbau der Brücke zu erhalten.

Im Zuge der Haushaltsplanung hat der Bürgermeister den Planansatz von 92.000,- € gemäß Kostenschätzung auf 46.000,- € gekürzt.

 

Zu 6)

Die Abnahme hat stattgefunden, die Restleistungen werden gemäß Abstimmung mit dem Auftragnehmer bis zum 17.05.2019 abgeschlossen.

 

 

 

 

 

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Anlagen

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