Vorlage öffentlich - VO/10GV/2019-346

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Upahl  für das Haushaltsjahr 2019.  

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

In der vorliegenden Nachtragssatzung fand vor allem die zum 01.01.2019 vollzogenen Gemeindefusion der Gemeinde Upahl mit der Gemeinde Plüschow Berücksichtigung.

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.      

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

im Vorbericht erläutert      

 

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Anlagen

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