Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-050
Grunddaten
- Betreff:
-
Auswahlkriterien bei Neuabschluss eines Konzessionsvertrages für die Gasversorgung in Grevesmühlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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31.08.2009
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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03.09.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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08.09.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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05.10.2009
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der 1991 zwischen der Stadt Grevesmühlen
und den Stadtwerken geschlossene Konzessionsvertrag über die Gasversorgung
läuft am 23.09.2011 aus.
Nach § 46 (3) des
Energiewirtschaftsgesetzes vom 7. Juli 2005 (BGBl. I S. 1970 (3621)) müssen
Gemeinden spätestens zwei Jahre vor Ablauf der Konzessionsverträge das
Vertragsende durch Veröffentlichung um Bundesanzeiger oder im elektronischen
Bundesanzeiger bekannt machen. Sofern sich mehrere Unternehmen bewerben, muss
die Gemeinde bei Neuabschluss oder Verlängerung von Konzessionsverträgen ihre
Entscheidung unter Angabe der maßgeblichen Gründe öffentlich bekannt machen.
Ablaufplan:
- Bekanntmachung: spätester
Termin der Veröffentlichung im Bundesanzeiger: 23.09.2009,
- Interessenbekundungen: bis 3
Monate ab Tag der Veröffentlichung (ca. 23.12.2009),
- Festlegung der Vertragsinhalte
und Bewertungskriterien für die Angebote und Abstimmung mit den Gremien
(spätestens bis vor Ablauf Interessenbekundungsfrist)
- Vorbereitung eines
Vertragsentwurfes
Für den Fall, dass mehrere Bewerbungen vorliegen:
- Verfahrensbrief an Bewerber
einschließlich Vertragsentwurf und Netzunterlagen
- Angebotsabgabefrist 6 Wochen
(ca. 15.02.2010)
- Auswahl- und Verhandlungsverfahren
Sowohl für den Fall, dass mehrere Bewerbungen vorliegen als
auch, dass nur 1 Angebot vorliegt:
- Beschluss Stadtvertretung
- Abschluss Konzessionsvertrag
Für den Fall, dass mehrere Bewerbungen vorlagen:
- Veröffentlichung der
Entscheidung
Die Auswahlkriterien, nach denen die kommunalen
Entscheidungen zu treffen sind, sind gesetzlicherseits nicht vorgegeben. Die
Kommunen sind daher grundsätzlich frei, wen sie als Vertragspartner auswählen,
haben aber nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden. Dabei sind die
Grundregeln des EG-Vertrages und damit die Grundsätze der Gleichheit,
Nichtdiskriminierung und Transparenz im Allgemeinen und das Verbot der
Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Besonderen zu beachten.
Für den Abschluss und die Verlängerung von
Konzessionsverträgen ist die Stadtvertretung zuständig. Um diese Entscheidung
diskriminierungsfrei und somit nicht angreifbar herbeiführen zu können, wird
empfohlen, bereits vor dem eigentlichen Auswahlverfahren die Auswahlkriterien
festzulegen.
Information zum Einfluss dieser Entscheidung auf
Leitbilder |
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Leitbild 1 |
Leitbild 2 |
Leitbild 3 |
Leitbild 4 |
Leitbild 5 |
Leitbild 6 |
Leitbild 7 |
Leitbild 8 |
Anker im Raum: Grevesmühlen als Kreisstadt und Mittelzentrum für eine aufstrebende Region hält alle zentralen Einrichtungen vor, die sowohl für die Grevesmühlener selbst als auch für die Bürger der umliegenden Gemeinden von Bedeutung sind. |
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Stadt
ohne Watt: Ziel der Stadtentwicklung in Grevesmühlen ist es, die
eigenständige Energieversorgung der Stadt sicher zu stellen und die Bürger
bei ihren energetischen Projekten aktiv zu unterstützen! |
