Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-087

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2019/2020.

 

Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2019/2020 zuzustimmen.     

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Grevesmühlen hat am 23.04.2018 beschlossen, für die Haushaltsjahre ab 2019 Doppelhaushalte aufzustellen.

 

Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2019/2020aufgestellt.

 

Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.

 

Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Entsprechend Haushaltsplan         

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...