30.04.2019 - 6 Beratung und Beschluss zur Haushaltssatzung und...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6
- Gremium:
- Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
- Datum:
- Di, 30.04.2019
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 18:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Der Bürgermeister merkt an, dass die Diskussion zum Haushalt vorbehaltlich der Entscheidungen zu den Stellenplan relevanten Tagesordnungspunkten 12 und 21 geführt werden sollte.
Frau Lenschow erläutert die Eckpunkte des Doppelhaushaltes für die Jahre 2019/2020. Die in der Haushaltsberatung des Hauptausschusses ausgesprochenen Empfehlungen wurden in den Haushaltsplan eingearbeitet. Der Ergebnishaushalt und auch der Finanzhaushalt sind in beiden Jahren ausgeglichen.
Herr Baetke spricht die Tabelle der freiwilligen Ausgaben an und erkundigt sich zur Position Spielplätze nach den Erträgen in Höhe von 34.000€.
Frau Lenschow teilt mit, dass es sich hierbei um Sonderpostenauflösungen handelt.
Weiterhin spricht Herr Baetke die Fortführung des Haushaltssicherungskonzeptes an und erkundigt sich, ob es neue Ansätze gibt.
Frau Lenschow merkt hierzu an, dass darüber in der Sommerpause diskutiert und evtl. auch eine Fortführung vorbereitet wird.
Herr Baetke bittet außerdem um Erläuterung, was Verpflichtungsermächtigungen sind.
Frau Lenschow erläutert den Begriff Verpflichtungsermächtigung.
Sachverhalt:
Die Stadtvertretung Grevesmühlen hat am 23.04.2018 beschlossen, für die Haushaltsjahre ab 2019 Doppelhaushalte aufzustellen.
Gemäß den Bestimmungen der §§ 45 ff der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2019/2020aufgestellt.
Haushaltsplan und Haushaltssatzung werden im Vorbericht erläutert.
Dem Haushaltsplan liegen die Wirtschafts- und Finanzpläne der kommunalen Unternehmen bei, welche nach § 73 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu bringen sind. Gemäß § 72 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist die Zustimmung der Vertreter der Stadt in den Aufsichtsräten zu den Kreditaufnahmen an die Genehmigung der Stadtvertretung gebunden.
Beschluss:
Die Stadtvertretung beschließt die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für den Doppelhaushalt 2019/2020.
Die Stadtvertretung nimmt von den beigefügten Wirtschafts- und Finanzplänen der kommunalen Gesellschaften Kenntnis und ermächtigt die Vertreter der Stadt Grevesmühlen in den Aufsichtsräten dieser Gesellschaften, den ausgewiesenen Kreditrahmen zur Durchführung der Investitionsprogramme 2019/2020 zuzustimmen.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
22,8 MB
|
|||
2
|
(wie Dokument)
|
287,8 kB
|