Vorlage öffentlich - VO/07GV/2019-205

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, den eventuellen Stichwahltermin für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 26.05.2019 auf den 16.06.2019 festzulegen.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Absatz 4, Satz 2, 1. Halbsatz des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) in der Fassung des Gesetzes vom 22.05.2018 findet die Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters zwei Wochen nach der Hauptwahl statt. Dieser Termin kann nach § 3 Absatz 4, Satz 2, 2. Halbsatz LKWG M-V durch einen Beschluss der Gemeindevertretung um bis zu zwei Wochen verschoben werden.

 

Weil der gesetzlich bisher vorgesehene Stichwahltermin für die Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters am 26.05.2019 auf Pfingstsonntag den 09.06.2019 fiele und es an einem solchen Feiertag erfahrungsgemäß zu Problemen bei der Wahlbeteiligung und der Besetzung der Wahlvorstände kommen könnte, empfiehlt der Städte- und Gemeindetag Mecklenburg-Vorpommern, den 16.06.2019 als Stichwahltermin festzulegen, damit die konstituierenden Sitzungen noch vor der Sommerpause durchgeführt werden können.

 

Der Beschluss über den Stichwahltermin muss nach der zitierten Vorschrift bis zum Ende der Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge, für die kommende Wahl also bis zum 12.03.2019 16:00 Uhr, von der Vertretung gefasst worden sein. Damit scheidet ein Abwarten mit der Beschlussfassung bis zu dem Zeitpunkt, an dem feststeht, ob eine Stichwahl überhaupt notwendig wird, aus.

 

Aus Gründen einer effektiven Wahldurchführung sollte der vorgeschlagene Stichwahltermin bestätigt werden, da dieser Termin auch für alle anderen amtsangehörenden Gemeinden vorgesehen ist und ein gemeinsamer Termin zudem für die Öffentlichkeitsarbeit am besten geeignet wäre.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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