Vorlage öffentlich - VO/12SV/2019-065

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Das gemeindliche Einvernehmen nach §§ 36, 35 Baugesetzbuch (BauGB) zum Antrag der MBBF Windparkplanung GmbH & Co. KG (AZ: StALU WM-51-4629-5712.0.1.6. 2V-74026), auf Errichtung und Betrieb von 2 Windenergieanlagen (Typ GE 158-5.3) auf den Flurstücken 52, der Flur 1, Gemarkung Büttlingen sowie auf 45, der Flur 2, Gemarkung Büttlingen unter der Voraussetzung der Genehmigungsfähigkeit der Anlage wird nicht erteilt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die MBBF Windplanung GmbH & Co. KG plant auf den o. g. Flurstücken in den Gemarkungen Questin und Büttlingen die Errichtung und den Betrieb von 2 Windenergieanlagen (WEA) vom Typ GE 158-5.3 mit einer Nabenhöhe von 161 m und einer Nennwertleistung i. H. v. 5,3 MW. Der Rotorduchmesser ist mit 158 m sowie die Gesamtbauhöhe mit 240  m angegeben.

 

Im Rahmen des durchzuführenden Genehmigungsverfahrens nach § 4 Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) wird die Stadt Grevesmühlen nunmehr von der zuständigen Genehmigungsbehörde, dem Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Westmecklenburg, um ihr gemeindliches Einvernehmen nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) mit Schreiben vom 11.12.2018 ersucht.

 

Diese 2 Windenergieanlagen befinden sich im Übrigen außerhalb des Windeignungsgebietes Questin (06/18)- Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels Energie der 58. Verbandsversammlung vom 22.08.2018. Das im Entwurf ausgewiesene Windeignungsgebiet umfaßt eine Fläche von ca. 78 ha (= 780.000 m²). Die Anlagenstandorte haben alle einen Abstand von mehr als 800 m bzw. 1.000 m zur nächsten Wohnbebauung. Der Abstand der WEA untereinander kann dem beiliegenden Plan entnommen werden.

 

Nach einstimmiger Beschlußfassung im Hauptausschuss erging zur Fristwahrung ein Schreiben mit der Versagung des gemeindlichen Einvernehmens an das StALU WM per 07.02.2019.

 

 

 

 

Die Versagung des gemeindlichen Einvernehmens der Stadt Grevesmühlen stützt sich auf folgende Punkte:

 

Lage Windenergieanlagen

Die 2 WEA befinden sich außerhalb des Windeignungsgebietes Questin (06/18)- Entwurf der Teilfortschreibung des Kapitels Energie der 58. Verbandsversammlung vom 22.08.2018.

 

Schützenswerte Großvogelarten

Nach unseren Erkenntnissen gehen wir von einer signifikanten Population von schützenswerten Rotmilanen im direkten Umfeld der Anlagen aus. Des Weiteren wurde ein Horst des Seeadlers sowie Brutplätze von Kranichen in der näheren Umgebung gesichtet.

 

Das faunistische Gutachten gem. Anlage ist datiert auf den 10.08.2018 und weist auf Seite 17 sogar die Dokumentation von insgesamt 44 Vogelarten, darunter planungsrelevante Groß- und Greifvogelarten (Rohrweihe, Kranich und Rotmilan) aus. Das Vorkommen des Seeadlers allerdings ist nach Auffassung der Stadt Grevesmühlen nicht hinreichend dokumentiert bzw. fehlt vollständig.

 

Der Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energies des RREP Westmecklenburg, S. 353 und 377 prüft Vorkommen des Seeadlers ebenfalls nicht ab.

Eine Aktualisierung aufgrund der Sichtungen ist daher dringend notwendig, da es sonst zu erheblichen Beeinträchtigungen von geschützen Arten kommen kann (s. auch Umweltbericht zur Teilfortschreibung des Kapitels 6.5 Energie des RREP Westmecklenburg, S. 376/377).

 

Immissionschutzrechtliche Einordnung der Immissionsorte

Nach Auffassung der Stadt wird die korrekte immissionsschutzrechtliche Einordnung einiger Immissionsorte (IO) gem. beigefügten „Schall-Immissionsgutachten Windpark Questin“ bzgl. des zulässigen Immissionsrichtwert (IRW) angezweifelt. Dies gilt gleich für mehrere  IO (IO 7,8,12,14,15,17).

 

Lärmimmissionen/Lärmmessungen

Aktuelle Lärmmessungen lassen vermuten, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte (IRW)  bereits mit den derzeitigen Bestandsanlagen erreicht sind.

Weitere Genehmigungen würden dazu führen, dass in Summe aller vorhandenen Anträge die Lärmimmissionen oberhalb der Richtwerte liegen.

 

Des Weiteren bittet die Stadt um Prüfung, warum sich die Anlagen der Windprojekt GmbH und die Anlagen der MBBF Windparkplanung GmbH nicht gegenseitig in den Schallprognosen berücksichten.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine 

 

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Anlagen

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