Vorlage öffentlich - VO/09GV/2018-263

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Testorf-Steinfort billigt die Vorentwürfe der

    Planzeichnung und der Begründung für das Beteiligungsverfahren gemäß Anlagen.

    Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB

    und die Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB frühzeitig am Aufstellungsverfahren zu

    beteiligen.

 

2. Die Planung ist mit den Nachbargemeinden abzustimmen.

 

3. Die Plangeltungsbereichsgrenzen sind im Übersichtsplan dargestellt. Das Plangebiet

    befindet sich nördlich der Ortslage Testorf-Steinfort. Die Planbereichsgrenze für die

    Teilbereiche 1 und 2 der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 werden wie folgt

    begrenzt:

-          Im Norden:   durch Flächen für die Landwirtschaft

-          Im Osten:     durch die Lindenallee

-          Im Süden:    durch den Park

-          Im Westen:  durch die rückwärtige Grenze des bebauten Grundstücks

   Kastanienallee 16

 

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Sämtliche anfallenden Kosten werden vom Grundstückseigentümer (Vorhabenträger) übernommen. Die Gemeinde ist von Kosten freizuhalten.

 

 

 

 

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Anlagen

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