Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-017
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Upahl für das Gebiet "McDonalds-Restaurant"
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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09.07.2009
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Beschlussvorschlag
1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Upahl für das Gebiet „McDonald’s – Restaurant“.
2. Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
3. In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass
- Schalluntersuchung,
- Verkehrstechnische Untersuchung,
- Artenschutzbericht und
- sonstige umweltrelevante Stellungnahmen und Erhebungen, insbesondere Stellungnahmen zum Naturschutz, zu wasserwirtschaftlichen Belangen und zum Immissionsschutz
öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen.
4.
Die betroffenen
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB
am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.
5. Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Upahl deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die
Gemeinde Upahl hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 8
begonnen.
Die frühzeitigen
Beteiligungsverfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden durchgeführt.
Auf der
Grundlage der Beteiligungsverfahren wird die Planung präzisiert.
Die
Artenschutzaufnahme bzw. der Artenschutzbericht wurde erstellt. Die Unterlagen
wurden in Bezug auf ein Schalltechnisches Gutachten und eine Verkehrstechnische
Untersuchung ergänzt. Die Verkehrstechnische Untersuchung berücksichtigt die
leistungsfähige Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz.
Auf ein
Gutachten zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Gerüche wurde bislang
verzichtet, weil der Gutachter mitgeteilt hat, dass Beeinträchtigungen nicht zu
erwarten sind.
Zu regeln
sind finanzielle Aufwendungen für den Straßenbau und die abschließende Klärung
der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers.
Die
Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde um eine Landschaftsbilduntersuchung
ergänzt.
Auf der
Grundlage der ergänzten Unterlagen kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.
Das
Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird parallel durchgeführt.
