Vorlage öffentlich - VO/10GV/2009-017

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

1.      Die Gemeindevertretung der Gemeinde Upahl billigt die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 8 der Gemeinde Upahl für das Gebiet „McDonald’s – Restaurant“.

2.      Die Entwürfe der Planzeichnung und der Begründung inklusive Umweltbericht sind gemäß  § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

3.      In der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung ist darauf hinzuweisen, dass

-          Schalluntersuchung,

-          Verkehrstechnische Untersuchung,

-          Artenschutzbericht und

-          sonstige umweltrelevante Stellungnahmen und Erhebungen, insbesondere Stellungnahmen zum Naturschutz, zu wasserwirtschaftlichen Belangen und zum Immissionsschutz

öffentlich zur Einsichtnahme ausliegen.

4.      Die betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind gemäß § 4 Abs. 2 BauGB am Aufstellungsverfahren zu beteiligen.

5.      Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan nach § 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde Upahl deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Mit der Bekanntmachung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wird mitgeteilt, dass bei Aufstellung eines Bebauungsplanes ein Antrag nach § 47 der  Verwaltungsgerichtsordnung  unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Upahl hat das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 8 begonnen.

Die frühzeitigen Beteiligungsverfahren zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit wurden durchgeführt.

 

Auf der Grundlage der Beteiligungsverfahren wird die Planung präzisiert.

 

Die Artenschutzaufnahme bzw. der Artenschutzbericht wurde erstellt. Die Unterlagen wurden in Bezug auf ein Schalltechnisches Gutachten und eine Verkehrstechnische Untersuchung ergänzt. Die Verkehrstechnische Untersuchung berücksichtigt die leistungsfähige Anbindung an das übergeordnete Verkehrsnetz.

 

Auf ein Gutachten zum Schutz vor Beeinträchtigungen durch Gerüche wurde bislang verzichtet, weil der Gutachter mitgeteilt hat, dass Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind.

 

Zu regeln sind finanzielle Aufwendungen für den Straßenbau und die abschließende Klärung der Ableitung des anfallenden Oberflächenwassers.

Die Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung wurde um eine Landschaftsbilduntersuchung ergänzt.

 

Auf der Grundlage der ergänzten Unterlagen kann der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss für die Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB gefasst werden.

Das Verfahren zur Flächennutzungsplanänderung wird parallel durchgeführt.

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