Vorlage öffentlich - VO/10GV/2018-283

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt den Eilentscheid des Bürgermeisters vom 11.06.2018 gemäß § 39 Abs. 3 Satz 4 KV M-V zu genehmigen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Bürgermeister hat am 11.06.2018 die Eilentscheidung gemäß § 39 (3) S. 3 KV M-V getroffen, einen Traktor für die dringend anfallenden Arbeiten, insbesondere für Mäharbeiten, zu kaufen. Diese Entscheidung konnte nicht aufgeschoben werden, da die Gemeindearbeiter diese Technik für ihre tägliche Arbeit benötigen.

Ein Termin für eine Beschlussfassung auf einer ordentlichen GV-Sitzung war zu diesem Zeitpunkt nicht in Sicht.

 

Dieser Entscheidung ging eine Ausschreibung in der Vergabeart „freihändig“ voraus.

Das wirtschaftlichste Gebot hat Fa. Schmahl HaGe, Upahl, mit 42.840,00 € unterbreitet.

Der „Schreibfehler“ auf Seite 3 des im Angebotes der Fa. Schmahl wurde korrigiert.

Die Bruttosumme des Angebotspreises lautet 42.840,00 €.

 

Die Gemeinde besitzt einen Kleintraktor, der 13 Jahre in Betrieb ist und demzufolge einen hohen Reparaturbedarf hat. Bei der letzten Inspektion in der Werkstatt wurde festgestellt, dass eine Generalüberholung notwendig wird. Da aber bereits eine Neuanschaffung für 2019 geplant ist, kommt eine Generalüberholung nicht in Frage. Gemäß § 8 Abs. 2 Nr. 12 der Hauptsatzung der Gemeinde Upahl entscheidet der Bürgermeister bei Auftragsvergaben nach VOL bis zu einem Wert von 1.000,00 €.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Da die Ersatzbeschaffung eines Kleintraktors ursprünglich für 2019 vorgesehen war, sind im Doppelhaushalt  2018/19 dafür Mittel eingeplant.

Die Kosten in Höhe von 42.840,00 Euro können dem PSK 11402.09100000.034 entnommen werden. 

 

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Anlagen

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