Vorlage öffentlich - VO/13GV/2018-433

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Nachtragshaushaltssatzung und den 1. Nachtragshaushaltsplan der Gemeinde Gägelow für den Doppelhaushalt 2018/2019.  

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Genehmigung des in § 4 der Haushaltssatzung 2018/2019 festgesetzten Höchstbetrages der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit wurde durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde unter der Auflage erteilt, dass die Gemeindevertretung bis 28.09.2018 eine Nachtragssatzung zu beschließen hat, bei der der Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit keinen negativen Saldo ausweist.

 

Es wurde zudem angeordnet, dass der Bürgermeister eine haushaltswirtschaftliche Sperre verfügt, die zu einer Verbesserung des Saldos der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen um mindestens 160.281 Euro führt. Über einen Nachtragshaushalt könnte die geforderte Einsparung modifiziert werden.

 

Gemäß den Bestimmungen des § 48 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde unverzüglich eine Nachtragssatzung zu erlassen, wenn bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem im Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen sowie bisher nicht veranschlagte Auszahlungen für Investitionen oder Investitionsförderungsmaßnahmen geleistet werden sollen.

 

 

Nachtragssatzung und Nachtragsplan werden im Vorbericht erläutert.      

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

im Vorbericht erläutert      

 

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Anlagen

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