Informationsvorlage - VO/06GV/2018-194

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde hat am 28. Sept. 2016 für das Jahr 2017 Förderanträge für die Maßnahmen LWB Tramm-Beisendorf und „DE Tramm – Lübecker Straße“ gestellt.

Am 05. Okt. 2016 wurde der Eingang des Antrags durch den Landkreis bestätigt und fehlende Unterlagen nachgefordert.

Zu den Nachforderungen hat die Verwaltung am 11. Okt. 2016 schriftlich Stellung bezogen.

Da im Jahr 2017 keine Zuweisung von Fördermitteln erfolgte, sind die Maßnahmen/Anträge automatisch in das Jahr 2018 übertragen worden.

Im März 2018 wurde die neue „Richtlinie für die Förderung der integrierten ländlichen Entwicklung (ILERL M-V) rückwirkend zum 01.01.2018 veröffentlicht. In der Folge wurden alle bis dato gestellten Anträge abgelehnt und müssen nach neuer Richtlinie, mit Frist bis zum 31. August 2018, neu beantragt werden.

 

 

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Anlagen

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