Vorlage öffentlich - VO/10GV/2018-278

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der

Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 14.03.2018.

Der Jahresüberschuss in Höhe von 632.736,49 Euro ist in das Jahr 2014 als positiver Ergebnisvortrag zu übertragen. Der Ergebnisvortrag saldiert sich somit auf -589.681,76 Euro.

 

Für die über- bzw. außerplanmäßigen Auszahlungen in Höhe von 126.683,62 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 191.311,73 Euro wird die Notwendigkeit anerkannt.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Upahl zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: siehe Anhang und Rechenschaftsbericht         

 

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Anlagen

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