Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-041
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl der Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Birgit Gromm
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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06.07.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung wählt lt. § 36 der Kommunalverfassung und der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen einen Rechnungsprüfungsausschuss.
Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung aus Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen, wobei die Stadtvertreter die Mehrheit stellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.
Aufgrund der Berechnung der Sitzverteilung entfallen 2 Sitze für die CDU, 2 Sitze für die SPD,
(aufgrund der Stimmengleichheit ist der 2. Sitz für die CDU bzw. SPD auszulosen), 1 Sitz für die Linke sowie 1 Sitz für die Freie Wählergemeinschaft.
Die FDP erhält keinen Sitz.
CDU ……………………………………….. ……………………………………… SPD
……………………………………..
Die Linke ………………………………………………………………………………
Freie Wählergemeinschaft …………………………………………………………..
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der
Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung
Mecklenburg-Vorpommern i. V.
mit § 35 Abs. 1 der Kommunalverfassung MV
nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl zu besetzen.
Verhältniswahl bedeutet die
Verteilung der zu besetzenden Wahlstellen entsprechend dem Stärkeverhältnis der
Fraktionen.
Laut der Geschäftsordnung
der Stadtvertretung Grevesmühlen errechnet sich die Sitzverteilung in den
Ausschüssen nach dem Modifizierten Höchstzahlverfahren.
Die Berechnung ist in der
Anlage 1 dargestellt.
Da die Berechnung für den 5.
(letzten) Sitz sowohl für die CDU als auch die SPD den gleichen Teilerwert
ergibt, muss nach § 32 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalver-
fassung MV das Los über den
Anspruch auf den Sitz entscheiden.
Das Los ist nach § 32 Abs. 1
Satz 3 durch den Stadtpräsidenten zu ziehen.
