Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-041

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung wählt lt. § 36 der Kommunalverfassung und der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen einen Rechnungsprüfungsausschuss.

 

Die Ausschüsse der Stadtvertretung setzen sich nach § 36 Absatz 5 der Kommunalverfassung aus Stadtvertretern und sachkundigen Einwohnern zusammen, wobei die Stadtvertreter die Mehrheit stellen. Der Rechnungsprüfungsausschuss besteht aus 5 Mitgliedern.

Aufgrund der Berechnung der Sitzverteilung entfallen 2 Sitze für die CDU, 2 Sitze für die SPD,

(aufgrund der Stimmengleichheit ist der 2. Sitz für die CDU bzw. SPD auszulosen), 1 Sitz für die Linke sowie 1 Sitz für die Freie Wählergemeinschaft.

Die FDP erhält keinen Sitz.

 

 

CDU ………………………………………..       ……………………………………… SPD

    

                                     ……………………………………..

 

Die Linke             ………………………………………………………………………………

 

                

Freie Wählergemeinschaft …………………………………………………………..  

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss ist gemäß § 32 Abs. 2 der Kommunalverfassung

Mecklenburg-Vorpommern i. V. mit § 35 Abs. 1 der Kommunalverfassung MV

nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen.

Verhältniswahl bedeutet die Verteilung der zu besetzenden Wahlstellen entsprechend dem Stärkeverhältnis der Fraktionen.

Laut der Geschäftsordnung der Stadtvertretung Grevesmühlen errechnet sich die Sitzverteilung in den Ausschüssen nach dem Modifizierten Höchstzahlverfahren.

Die Berechnung ist in der Anlage 1 dargestellt.

Da die Berechnung für den 5. (letzten) Sitz sowohl für die CDU als auch die SPD den gleichen Teilerwert ergibt, muss nach § 32 Abs. 2 Satz 5 der Kommunalver-

fassung MV das Los über den Anspruch auf den Sitz entscheiden.

Das Los ist nach § 32 Abs. 1 Satz 3 durch den Stadtpräsidenten zu ziehen.

 

 

 

 

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