Vorlage öffentlich - VO/10GV/2018-273
Grunddaten
- Betreff:
-
Kombinierter Abschnittsbildungs-und Kostenspaltungsbeschluß zur Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für den Ausbau der Ortsdurchfahrt der Landesstraße in Sievershagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Reno Böhringer
- Verfasser:
- Reno Böhringer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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29.03.2018
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Abschnittsbildung
Für die Abrechnung von Straßenbaubeiträgen für die Erneuerung der Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrt der Landesstraße in Sievershagen wird ein Abrechnungsabschnitt gebildet.
Dieser beginnt am westlichen Ortseingang der Landesstraße aus Richtung Rehna in gerader Linie mit der westlichen Begrenzung des Flurstückes 1 der Flur 1 des Grundstückes Sievershagen 16 und endet 30 Meter von der Einmündung Schmiedeweg in östlicher Richtung der Straße in Richtung Grevesmühlen auf Höhe des Flurstückes 1/5 der Flur 1 des Grundstückes Sievershagen 2.
Zur näheren Abgrenzung wird auf die zu diesem Beschluß als Anlagen gehörenden maßstabsgerechten Flurkartenauschnitte verwiesen, auf denen die hier textlich beschriebenen Abgrenzungen auch bildlich dargestellt sind.
Kostenspaltung
Die Teileinrichtungen Fahrbahn und Fahrbahnentwässerung liegen in der Straßenbaulast des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Eine Kostenspaltung für die Abrechnung von Ausbaubeiträgen zu den übrigen Teileinrichtungen, welche in der Straßenbaulast der Gemeinde Upahl liegen, ist daher aus rechtlichen Gründen nicht erforderlich.
Da eine einheitliche Abrechnung von Ausbaubeiträgen der übrigen Teileinrichtungen Gehweg und Beleuchtung vorgesehen ist, ist eine Kostenspaltung zwischen diesen Teileinrichtungen nicht erforderlich.
Sachverhalt
Die Gemeinde hat die Teileinrichtungen Gehweg und Straßenbeleuchtung der Ortsdurchfahrtsstraße in Sievershagen erneuert. Gemäß der Straßenbaubeitragssatzung der Gemeinde Upahl ist hierfür von den bevorteilten Grundstücken ein anteiliger Straßenbaubeitrag zu erheben.
Für die rechtmäßige Abrechnung der Beiträge ist der im Beschlussvorschlag dargestellte Abrechnungsabschnitt zu bilden.
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Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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190 kB
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