Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-026
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Gültigkeit der Wahlen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Hauptamt
- Bearbeiter:
- Heidrun Köpke
- Verfasser:
- Steffen, Margarete
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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30.06.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung Gägelow beschließt unter dem Vorbehalt, dass binnen einer
Frist von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses keine Einsprüche zur
Wahl gemäß §§ 43 und 70 des Kommunalwahlgesetzes M-V eingehen:
- die Wahl der Gemeindevertretung
der Gemeinde Gägelow für gültig zu erklären,
- die Wahl des gewählten
Bewerbers für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters der Gemeinde
Gägelow für gültig zu erklären.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß §§ 44, 71 des Kommunalwahlgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KWG M-V) hat die neue Vertretung über die Gültigkeit der Wahl und über Einsprüche gem. §§ 43, 70 KWG M-V zu beschließen. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Beschlussvorlage lagen für die Gemeinde Gägelow keine Einsprüche für die Gültigkeit der Wahl vor. Da jedoch gemäß § 43 KWG M-V Einsprüche binnen einer Ausschlussfrist von 2 Wochen nach Bekanntmachung des Wahlergebnisses erhoben werden können und diese Frist zum Datum der konstituierenden Sitzung noch nicht abgelaufen ist, muss dieser Beschluss unter den Vorbehalt eventuell noch eingehender Einsprüche gesetzt werden.
