Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-891

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt bis zum Inkrafttreten einer neuen Benutzungsregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018, dem Bürgermeister die Befugnis zu erteilen, bei der Vermietung des Versammlungsraums im BürgerBahnhof, des Luise Reuter Saals im Vereinshaus und des Rathaussaals im Rathaus analog zu § 2 Absatz 6 der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Sportstätten von der Erhebung einer Nutzungsgebühr ganz oder teilweise abzusehen, wenn daran ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

 

  

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Durchführung von Veranstaltungen in den städtischen Versammlungsräumen zahlen die Vereine aktuell eine Nutzungsgebühr. Mit diesem Beschluss soll es Vereinen ermöglicht werden, für Veranstaltungen, die auch von Nichtmitgliedern besucht werden können, eine volle oder teilweise Befreiung von den Nutzungsgebühren zu erhalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, das sportliche, soziale und/oder kulturelle Leben in der Stadt Grevesmühlen zu bereichern. Ein besonderes öffentliches Interesse ist dabei dann anzunehmen, wenn die Veranstaltung des Vereins neben den Mitgliedern eine breite Öffentlichkeit anspricht und inhaltlich geeignet ist, einen Beitrag für die Vielfalt in der Stadt Grevesmühlen zu leisten.

 

Nicht von der Gebührenbefreiung erfasst werden die mit der Nutzung verbundenen Nebenkosten, wie beispielsweise Reinigungs- oder Bauhofleistungen.

  

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmeseitig ist mit einem Rückgang der Nutzungsgebühren zu rechnen, dessen Höhe sich aktuell nicht beziffern lässt. Die Jahreseinnahmen für die Nutzung der städtischen Räume durch Vereine liegen derzeit insgesamt bei etwa 4.000 €, wobei der Großteil der Einnahmen aus der Vermietung der Räume für nichtöffentliche Veranstaltungen erzielt wird. Andererseits kann mit einer Zunahme von neuen Veranstaltungen gerechnet werden, die ansonsten ausblieben, die aber einen Mehrwert für das gesellschaftliche Leben in der Stadt Grevesmühlen  darstellen, welcher nicht zu beziffern ist.

 

 

 

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