06.11.2017 - 9 Beschluss über den Erlass des Mietzinses für Ve...

Beschluss:
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Wortprotokoll

 

Sachverhalt:

Für die Durchführung von Veranstaltungen in den städtischen Versammlungsräumen zahlen die Vereine aktuell eine Nutzungsgebühr. Mit diesem Beschluss soll es Vereinen ermöglicht werden, für Veranstaltungen, die auch von Nichtmitgliedern besucht werden können, eine volle oder teilweise Befreiung von den Nutzungsgebühren zu erhalten. Damit soll ein Beitrag geleistet werden, das sportliche, soziale und/oder kulturelle Leben in der Stadt Grevesmühlen zu bereichern. Ein besonderes öffentliches Interesse ist dabei dann anzunehmen, wenn die Veranstaltung des Vereins neben den Mitgliedern eine breite Öffentlichkeit anspricht und inhaltlich geeignet ist, einen Beitrag für die Vielfalt in der Stadt Grevesmühlen zu leisten.

 

Nicht von der Gebührenbefreiung erfasst werden die mit der Nutzung verbundenen Nebenkosten, wie beispielsweise Reinigungs- oder Bauhofleistungen.

 

 

Frau Kausch äußert sich, dass das Thema im Hauptausschuss schon behandelt wurde, sich alle einig waren, dass diese Lösung jetzt nicht optimal ist, aber bis Mitte nächsten Jahres eine bessere Lösung gefunden wird. Sie bittet darum, in jedem Hauptausschuss zu berichten, welche Entscheidungen der Bürgermeister diesbezüglich getroffen hat.  

 

Herr Schiffner fragt nach, warum diese Beschlussvorlage dem Finanzausschuss nicht vorgelegen hat. Weiter sieht Herr Schiffner in dieser Beschlussvorlage einen Konflikt mit der Sportstättenbenutzung. Ist es dann jetzt so, dass der Beschluss auch für Sportstätten gilt?

 

Herr Prahler gibt zur Kenntnis, die BV gilt nicht für Sportstätten, wir beziehen uns hier auf eine Satzung aus den 90er Jahren für die Versammlungsstätten wie z. B. Rathaussaal etc.

 

Herr Schönfeld macht darauf aufmerksam, dass dieses eine sehr komplizierte Beschlussvorlage ist, die etwas aufbricht was eigentlich eingefahren ist. Einige müssen bezahlen, Einige nicht. Das ist doch gefühlte Ungerechtigkeit. Er hat seit dem Hauptausschuss mit einigen Bürgerinnen und Bürgern gesprochen, die sich kulturell betätigen und mit offenen Augen durch die Stadt gehen, diese Regelung als ungerecht betrachten.

Er bittet darum, dass alle Fraktionen diese Vorlage sehr ernst nehmen und dem Bürgermeister unterstützen bis zum 30.06.2018 was Ordentliches zu erarbeiten.

 

Herr Dr. Anderko äußert sich hierzu, das war Anliegen dieser Beschlussvorlage. Der neue Gedanke dazu ist, wenn ein Verein eine Veranstaltung plant, bei der die Öffentlichkeit einbezogen ist, dass die Räume dann kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Er kann keine Ungerechtigkeit in dieser Regelung erkennen.

 

Herr Baetke gibt hier als Beispiel den Schützenball an, es ist eine öffentlich wirksame und interessante Veranstaltung, oder der Angelverein macht seine Mitgliederversammlung. Er fand die Regelung in der Vergangenheit recht gut, die Vereine wussten welche Kosten auf sie zukommen. Der Passus bis zum 30.06.2018 eine neue Regelung zu suchen und den Vorschlag von Frau Kausch, auf Rückmeldung der Entscheidungen durch den Bürgermeister, begrüßt Herr Baetke sehr.

 

Herr Prahler gibt zur Kenntnis, dass es hier nicht darum geht Klientelpolitik für die ein oder andere Veranstaltung zu machen die seit Jahren mehr Unterstützung wollten als bisher. Es geht Vorrangig darum, zusätzliches Vereinsleben öffentlichkeitswirksam in unserer Stadt zu erzeugen und nicht blockieren durch hohe Raumkosten. Es soll mehr kulturelles Leben in der Stadt stattfinden.

 

Herr Scharnweber bemerkt dazu, dass wir nicht vergessen sollten, dass diese Vereine Woche für Woche (z.B. Sportvereine) auch sehr Öffentlichkeitswirksam sind. Wenn die Kinder Fußball spielen ist es voll auf dem Spielplatz. Das sollte man bei der Kostenaufstellung nicht vergessen.

 

Herr Dr. Anderko wollte nur noch einmal darauf hinweisen, dass die Fraktion der CDU und der SPD einen gemeinsamen Antrag gestellt haben, dass sie jetzt auch gemeinsam froh sein können, dass es jetzt eine Zwischenlösung gibt. Es ist auf Grund des Antrages eine für jetzt optimale Lösung gefunden worden.

 

Herr Fett äußert sich auch noch dazu als Vorsitzender der Schützenzunft. Der Ball der Schützenzunft ist keine öffentliche Veranstaltung, hierzu wird man eingeladen. Der Verein wird auch weiterhin für diese Veranstaltung die Saalmiete zahlen. 

 

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Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt bis zum Inkrafttreten einer neuen Benutzungsregelung, längstens jedoch bis zum 30. Juni 2018, dem Bürgermeister die Befugnis zu erteilen, bei der Vermietung des Versammlungsraums im BürgerBahnhof, des Luise Reuter Saals im Vereinshaus und des Rathaussaals im Rathaus analog zu § 2 Absatz 6 der Satzung der Stadt Grevesmühlen über die Erhebung von Benutzungsgebühren für Sportstätten von der Erhebung einer Nutzungsgebühr ganz oder teilweise abzusehen, wenn daran ein besonderes öffentliches Interesse besteht.

Der Bürgermeister informiert regelmäßig darüber, welche Vereine von dieser Entscheidung profitiert haben.

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

19

Nein- Stimmen:

0

Enthaltungen:

0