Vorlage öffentlich - VO/05GV/2017-171
Grunddaten
- Betreff:
-
Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Plüschow für das Jahr 2013
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Brigitte Stoffregen
- Verfasser:
- Frau Stoffregen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Bereit
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Hauptausschuss Plüschow
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Plüschow
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Entscheidung
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17.10.2017
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2013 i. d. F. vom 07.08.2017.
Der ausgewiesene Jahresfehlbetrag in Höhe von 263.730,64 Euro ist als negativer Ergebnisvortrag in das Jahr 2014 zu übertragen. Dieser saldiert sich nunmehr auf -387.581,42 Euro.
Für die außerplanmäßige Auszahlung in Höhe von 3.692,02 Euro und die Haushaltsüberschreitungen in Höhe von 238.839,31 Euro im Rahmen des Jahresabschlusses wird die Notwendigkeit anerkannt.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss der Gemeinde Plüschow zum 31. Dezember 2013 gemäß § 3a KPG geprüft und das Ergebnis in seinem Prüfungsbericht und seinem Prüfungsvermerk zusammengefasst, welche dieser Vorlage beigefügt sind.
Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten. Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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118,9 kB
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(wie Dokument)
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1,8 MB
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