Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-018
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Bereitstellung von Gemeindeflächen zur Errichtung von Werbeanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Petra Pahlke
- Verfasser:
- Herr Heinze
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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26.05.2009
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
In
der Gemeinde wird seit Jahren die wilde ungeordnete Werbung und Plakatierung an
öffentlichen Straßen in den Ortslagen beanstandet. Um diese merkbar einzudämmen
und dabei den örtlichen und benachbarten Unternehmen trotzdem Gelegenheit zu
geben, im öffentlichen Bereich auf sich aufmerksam zu machen, wurde die
Verwaltung mit der Entwicklung eines entsprechenden Konzeptes beauftragt.
In
der Gegenüberstellung der möglichen Varianten
-
Regelung zulässiger
Werbung / Plakatierung über eine Werbesatzung als
öffentliches Recht,
-
Absolutes Werbe- /
Plakatierungsverbot im öffentlichen Bereich und auf Gemeindegrundstücken,
-
Vergabe ausgewählter
Gemeindeflächen an ein privates Werbeunternehmen mit Untersagung der Werbung
anderswo,
wurde
die Vergabe an ein privates Werbeunternehmen als am effektivsten in der
Umsetzung angesehen. Das heißt, es sind so am schnellsten Erfolge hinsichtlich
der Eindämmung wilder Werbung / Plakatierung zu erwarten, ohne dass die
Gemeinde dafür Personal- oder Sachkosten aufzuwenden hat. Zusätzlich fließen
ihr bisher nicht realisierte Einnahmen aus der vertraglich vereinbarten
Beteiligung an den Erlösen der Werbeträger und der kurzfristigen Plakatierung
zu. Darüber hinaus geben ihr die vertraglichen Möglichkeiten der Ausweitung der
Werbung auf zentralen Werbeträgern und die der Einschränkung der Plakatierung an Lichtmasten ein Steuerinstrument in die Hand, um entweder die Einnahmen zu erhöhen oder
Straßenabschnitte aus ästhetischen Gründen von Plakatierungen freizuhalten.
Ein
in der Stadt Grevesmühlen
ansässiges Werbeunternehmen, das in gleicher Angelegenheit für die Stadt und
die meisten der von ihr verwalteten Gemeinden des Amtes tätig ist, erklärte
sich auf die Anfrage der Verwaltung für zu weit entfernt von der Gemeinde und
zu wenig vertraut mit deren Territorium. So fiel die nächste Wahl mit der Firma
„Druckstelle L B. Lüskow“ auf ein weiteres hier bekanntes Werbeunternehmen, das
zudem in Gägelow einmal seinen Firmensitz hatte. Mit ihm wurde grundsätzliche
Übereinstimmung in den wichtigsten Vertragszielen erreicht. Die Details des
vorliegenden Vertrages entstammen permanenter gegenseitiger Abstimmung. Sie
wurden im Bereich Grundstücks- und Flächenmanagement des Bauamtes auch unter
juristischem Aspekt geprüft und am 4. Mai dem Bauausschuss der Gemeinde
vorgestellt. Nach Klärung und Berücksichtigung kleinerer formaljuristischer
Fragen des Bauausschusses durch den anwesenden Werbeunternehmer wurde
einstimmig beschlossen, den Vertrag der Gemeindevertretung zur Zustimmung
vorzulegen.
