Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-862
Grunddaten
- Betreff:
-
Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Grevesmühlen "Nahversorgungsstandort Grevesmühlen - Ost"
hier: Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Gabriele Matschke
- Verfasser:
- G. Matschke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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24.08.2017
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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29.08.2017
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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11.09.2017
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Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1. Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Grevesmühlen „Nahversorgungsstandort Grevesmühlen - Ost“, einschließlich der Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 86 Landesbauordnung M-V, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.
2. Die Begründung zur Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Grevesmühlen wird gebilligt.
3. Der Beschluss ist entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Durch die Stadtvertretung wurde die Beteiligung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit) am 06.02.2017 beschlossen.
Die eingegangenen Hinweise aus den Stellungnahmen wurden durch die Stadtvertretung geprüft und abgewogen (s. Abwägungsbeschluss).
Im weiteren Verfahren ist der Bebauungsplan über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42 als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.
Nach erfolgter Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung in Kraft.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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6,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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231,4 kB
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3
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(wie Dokument)
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845,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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5 MB
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5
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(wie Dokument)
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4 MB
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6
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(wie Dokument)
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14,2 MB
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