24.08.2017 - 8 Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungspla...

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Wortprotokoll

 

Sachverhalt: 

 

Durch die Stadtvertretung wurde die Beteiligung entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB (Beteiligung der Behörden und der Öffentlichkeit) am 06.02.2017 beschlossen.

Die eingegangenen Hinweise aus den Stellungnahmen wurden durch die Stadtvertretung geprüft und abgewogen (s. Abwägungsbeschluss).

Im weiteren Verfahren ist der Bebauungsplan über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 42  als Satzung zu beschließen und die Begründung zu billigen.

Nach erfolgter Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses tritt die Satzung in Kraft.

 

 

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Empfehlung des Bauausschusses:  

 

1. Die Stadtvertretung beschließt die Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt Grevesmühlen „Nahversorgungsstandort Grevesmühlen - Ost“, einschließlich der              Satzung über örtliche Bauvorschriften nach § 86 Landesbauordnung M-V, bestehend aus der              Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung.

 

2. Die Begründung zur Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 42 der Stadt               Grevesmühlen wird gebilligt.

 

3. Der Beschluss ist entsprechend der Hauptsatzung der Stadt Grevesmühlen ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:

5

Nein- Stimmen:

1

Enthaltungen:

0


 

 

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Anlagen zur Vorlage