Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-016
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet am Prosekener Grund"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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26.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt
die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für das
Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 20 "Wohngebiet am Prosekener Grund"
der Gemeinde Gägelow.
Der Satzungstext und die
Übersichtskarte über den Geltungsbereich sind beigefügt.
Der Bürgermeister wird beauftragt,
die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 20 mit der
Gebietsbezeichnung "Wohngebiet am Prosekener Grund" wurde von der
Gemeindevertretung am 19.06.2007 aufgestellt.
Nach der teilweisen Schließung eines Gewerbebetriebes auf
Teilbereichen der im Übersichtsplan dargestellten Fläche liegt eine
landschaftlich reizvoll gelegenes Gebiet brach und verursacht durch den Verfall
der Gebäudeanlagen einen wachsenden städtebaulichen Missstand.
Mit der Aufstellung des
Bebauungsplanes Nr. 20 beabsichtigt die Gemeinde, die wirtschaftlichen
Voraussetzungen für die Beseitigung der baulichen Anlagen und die
planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohngebietes zu schaffen.
Das Aufstellungsverfahren zum
Bebauungsplan Nr. 20 konnte aufgrund der bislang negativen landesplanerischen
Stellungnahme des Amtes für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg nicht
weitergeführt werden. Die Gemeinde hält jedoch an ihrer Planungsabsicht fest
und hat durch ihren Beschluss über die teilweise Aufhebung des Bebauungsplanes
Nr. 6 (Ortslage Gressow) die Voraussetzungen für eine geänderte
landesplanerische Stellungnahme geschaffen.
Die seit
dem 06.07.2007 geltende Veränderungssperre läuft gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB
am 06.07.2009 aus. Die Gemeinde kann die Zwei-Jahres-Frist jedoch nach § 17
Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängern. Die Verlängerung der
Veränderungssperre um ein weiteres Jahr bewirkt, dass die Planung der Gemeinde
gesichert wird und dass keine Vorhaben realisiert werden können, die dem
Planungsziel zuwiderlaufen. Die verlängerte Veränderungssperre tritt außer
Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 20
"Wohngebiet am Prosekener Grund" in Kraft tritt, spätestens jedoch am
06.07.2010.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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45,9 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,6 MB
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