Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 "Hühnerberg" der Gemeinde Gägelow.

 

Der Satzungstext und die Übersichtskarte über den Geltungsbereich sind beigefügt.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu machen.

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Bebauungsplan Nr. 21 mit der Gebietsbezeichnung "Hühnerberg" wurde von der Gemeindevertretung am 19.06.2007 aufgestellt.

 

Mit dem Bebauungsplan soll der vorhandene städtebauliche Missstand, der durch ordnungs- und planungsrechtlich ungeordnete bauliche Anlagen und Kleintierhaltung sowie durch den überdimensionierten Garagenstandort entstanden ist, behoben werden. Darüber hinaus sollen die, durch die heutigen Nutzungsstrukturen bedingten und auf das Wohngebiet Proseken-Nord einwirkenden, unzulässigen Immissionen auf das zulässige Maß zurückgeführt werden.

 

Zur Umsetzung des gemeindlichen Planungsziel wurden in der Vergangenheit mehrfach Abstimmungen mit den Gartennutzern erforderlich. Darüber hinaus wurden die Naturschutzbehörden und das zuständige Forstamt in die Planung eingebunden. Nach der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Bebauungsplan um die Fläche der örtlichen Feuerwehr erweitert. Damit einher ging eine Überarbeitung und Änderung des städtebaulichen Konzeptes.

 

Am 24.02.09 wurde von der Gemeindevertretung der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.03.2009 bis zum 23.04.2009 statt. Der abschließende Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan kann voraussichtlich im Sommer/Herbst 2009 gefasst werden.

 

Die seit dem 06.07.2007 geltende Veränderungssperre läuft gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB am 06.07.2009 aus. Die Gemeinde kann die Zwei-Jahres-Frist jedoch nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein Jahr verlängern. Die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr bewirkt, dass die Planung der Gemeinde gesichert wird und dass keine Vorhaben realisiert werden können, die dem Planungsziel zuwiderlaufen. Die verlängerte Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 21 "Hühnerberg" in Kraft tritt, spätestens jedoch am 06.07.2010.

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Anlagen

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