Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-015
Grunddaten
- Betreff:
-
Verlängerung der Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanes Nr. 21 "Hühnerberg"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Marleen Steffen
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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26.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Satzung zur
Änderung der Satzung über die Veränderungssperre für das Gebiet des
Bebauungsplanes Nr. 21 "Hühnerberg" der Gemeinde Gägelow.
Der Satzungstext und die Übersichtskarte über den
Geltungsbereich sind beigefügt.
Der Bürgermeister wird
beauftragt, die Satzung nach Beschluss auszufertigen und ortsüblich bekannt zu
machen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Bebauungsplan Nr. 21 mit der
Gebietsbezeichnung "Hühnerberg" wurde von der Gemeindevertretung am
19.06.2007 aufgestellt.
Mit dem Bebauungsplan soll der
vorhandene städtebauliche Missstand, der durch ordnungs- und planungsrechtlich
ungeordnete bauliche Anlagen und Kleintierhaltung sowie durch den
überdimensionierten Garagenstandort entstanden ist, behoben werden. Darüber hinaus
sollen die, durch die heutigen Nutzungsstrukturen bedingten und auf das
Wohngebiet Proseken-Nord einwirkenden, unzulässigen Immissionen auf das
zulässige Maß zurückgeführt werden.
Zur Umsetzung des gemeindlichen
Planungsziel wurden in der Vergangenheit mehrfach Abstimmungen mit den
Gartennutzern erforderlich. Darüber hinaus wurden die Naturschutzbehörden und
das zuständige Forstamt in die Planung eingebunden. Nach der frühzeitigen
Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung wurde der Bebauungsplan um die Fläche
der örtlichen Feuerwehr erweitert. Damit einher ging eine Überarbeitung und
Änderung des städtebaulichen Konzeptes.
Am 24.02.09 wurde von der
Gemeindevertretung der Entwurfs- und Auslegungsbeschluss gefasst. Die
öffentliche Auslegung fand in der Zeit vom 23.03.2009 bis zum 23.04.2009 statt.
Der abschließende Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan kann voraussichtlich
im Sommer/Herbst 2009 gefasst werden.
Die seit dem 06.07.2007 geltende
Veränderungssperre läuft gemäß § 17 Abs. 1 Satz 1 BauGB am 06.07.2009 aus. Die
Gemeinde kann die Zwei-Jahres-Frist jedoch nach § 17 Abs. 1 Satz 3 BauGB um ein
Jahr verlängern. Die Verlängerung der Veränderungssperre um ein weiteres Jahr
bewirkt, dass die Planung der Gemeinde gesichert wird und dass keine Vorhaben realisiert
werden können, die dem Planungsziel zuwiderlaufen. Die verlängerte
Veränderungssperre tritt außer Kraft, sobald und soweit für ihren
Geltungsbereich der Bebauungsplan Nr. 21 "Hühnerberg" in Kraft tritt,
spätestens jedoch am 06.07.2010.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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44,5 kB
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(wie Dokument)
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463,5 kB
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