Vorlage öffentlich - VO/12SV/2017-797

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt bei der Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen, die Widmung der öffentlichen Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ in Grevesmühlen auf Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t zu beschränken (Teileinziehung) und eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

 

 

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat im Juni 2010 zur Erschließung neuer Gewerbeflächen im Nordosten des Stadtgebiets die neue Gemeindestraße „Am Baarssee“ gewidmet. In den vergangenen sechs Jahren haben sich dort bereits einige Gewerbebetriebe angesiedelt und die Ansiedlung weiterer Betriebe wird erwartet. Die Straße ist direkt von der B 105 aus erreichbar, aber auch von der B 105 über die Gemeindestraßen „Am Bleicher Berg“ und „Vielbecker Weg“.

 

Zudem hat im selben Zeitraum die im „Vielbecker Weg“ gelegene Abwasseraufbereitung durch Erweiterungen der Kläranlage erheblich an Volumen zugenommen.

 

Diese Zunahme gewerblicher Aktivität insgesamt, hatte zur Folge, dass die Frequentierung der Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t erheblich zugenommen hat. Dies liegt zum einen daran, dass Ortskundige sich an die länger bestehende Zufahrt gewöhnt haben, zum anderen daran, dass die neue Straße „Am Baarssee“ wohl noch nicht Einzug in alle Navigationsgeräte gefunden hat. Außerdem ist mit der Ansiedlung weiterer Gewerbe mit einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen.

 

Die Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“, welche südlich begrenzt wird durch die B 105 (Kreuzungsbereich „Lübecker Straße“/„Ziegelhof“) und nördlich übergeht in die Straße „Vielbecker Weg“, wird jedoch ganz überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Einzig südwestlich im unmittelbaren Anschluss an den Kreuzungsbereich mit der B 105 („Lübecker Straße“/“Ziegelhof“) befinden sich in einem Gebäude drei kleinere Gewerbebetriebe. Das öffentliche Wohl bezogen auf diese Straße bemisst sich daher anhand der vorhandenen Wohnqualität, welche durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens deutlich nachgelassen hat.

 

Zur Wiederherstellung der Wohnqualität in der Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ und zur Verhinderung einer noch stärkeren Beeinträchtigung der Wohnqualität in der Zukunft, ist die zu beantragende Teileinziehung nach § 9 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) aus zwei Gründen das Mittel der Wahl:

 

Zunächst können dadurch die Verkehrsgeräusche direkt minimiert werden, welche durch die bloße Nutzung der Straße entstehen. Aber auch Straßenschäden, welche zu einer Zunahme der Abrollgeräusche führen, können minimiert werden. Die Straße „Am Bleicher Berg“ ist als Innerortsstraße konzipiert und daher für die Nutzung als Ortsverbindungsstraße durch schwere Kraftfahrzeuge nicht ausgelegt. Wird sie zukünftig nur noch durch KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t genutzt, ist deshalb mit einer Minimierung der Straßenschäden zu rechnen.

 

Nach telefonischer Auskunft von Herrn Bölter am 05.04.2017, 13,30 Uhr legt die Kommune über nachvollziehbare Gründe die Tonnagebegrenzung für LKWs fest. Vorgaben des Landkreises gibt es diesbezüglich ebenso wenig wie „Standardbegrenzungen“, welche im vereinfachten Verfahren einfacher zu bewilligen wären.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Möglicher Weise Einsparung bei den Ausgaben für Straßenunterhaltung durch Reduktion der Straßenschäden.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...