06.02.2017 - 12 Antrag auf Teileinziehung der Gemeindestraße "A...

Beschluss:
geändert beschlossen
Reduzieren

Wortprotokoll

 

Herr Schulz äußert seine Bedenken zum Vorschlag des Hauptausschusses. Aus seiner Sicht ist eine Begrenzung von 12t nicht geeignet. Das jetzige Schild hat bereits Wirkung gezeigt. Eine Verkehrsberuhigung ist spürbar. Herr Schulz spricht sich für eine Begrenzung von 3,5t mit einer Zusatzregelung, wie beispielsweise „Lieferverkehr frei“ aus. Diese Möglichkeit besteht laut StVO. Weiterhin ist es möglich diese Einschränkung auch räumlich zu begrenzen. Herr Schulz schlägt eine Begrenzung von 3,5t vor mit der Ergänzung, dass der Bürgermeister beauftragt wird, mit der Genehmigungsbehörde entsprechende  Zusatzregelungen zu treffen.

 

Herr Krohn sieht eine Begrenzung von 3,5t für deutlich zu wenig. Bei größeren PKWs oder auch SUVs sind 3,5t schon erreicht. Weiterhin erkundigt sich Herr Krohn, wie die Einhaltung kontrolliert werden soll. Bei einer Begrenzung von 3,5t sollte aus seiner Sicht dann auch die gesamte Innenstadt auf 3,5t begrenzt werden.

 

Frau Oberpichler spricht den Sachverhalt an und erkundigt sich, ob es sich bei der Formulierung „Lübecker Straße“/ “Ziegenhorn“um einen Schreibfehler handelt.

 

Dies wird bejaht.

Herr Schulz legt nochmals seine Meinung dar und betont, dass das Schild Wirkung gezeigt hat. Eine ähnliche Regelung gibt es auch in der Schloßstraße in Klütz. Weiterhin führt er aus, dass eine absolute Wirkung mit verkehrsregelnden Zeichen nie erreicht werden kann.

 

Herr Grote äußert seine Verwunderung darüber, dass das Schild doch Wirkung gezeigt hat.

 

Herr Baetke stellt den Antrag, den Beschluss zurückzustellen und im Hauptausschuss nochmals zu thematisieren. Bis zur Sitzung möchte er beispielhafte Informationen, welche Fahrzeuge welches Gewicht haben, da dies schwer vorstellbar ist.

 

Herr Krohn nennt als Beispiel einen Multicar, der mit Container 4,2t wiegt.

 

Der Bürgermeister schlägt vor, den Beschluss offener zu formulieren. Eine Beschränkung von 3,5t zuzüglich von Zusatzhinweisen bzgl. Ver- und Entsorgungsfahrzeugen bzw. eine Beschränkung von 12t. Letztendlich schreibt die Genehmigungsbehörde vor, welches Schild aufgestellt wird.

 

Herr Schulz favorisiert den Vorschlag des Bürgermeisters, jedoch ohne die 12t Variante.

 

Sachverhalt:

Die Stadt Grevesmühlen hat im Juni 2010 zur Erschließung neuer Gewerbeflächen im Nordosten des Stadtgebiets die neue Gemeindestraße „Am Baarssee“ gewidmet. In den vergangenen sechs Jahren haben sich dort bereits einige Gewerbebetriebe angesiedelt und die Ansiedlung weiterer Betriebe wird erwartet. Die Straße ist direkt von der B 105 aus erreichbar, aber auch von der B 105 über die Gemeindestraßen „Am Bleicher Berg“ und „Vielbecker Weg“.

 

Zudem hat im selben Zeitraum die im „Vielbecker Weg“ gelegene Abwasseraufbereitung durch Erweiterungen der Kläranlage erheblich an Volumen zugenommen.

 

Diese Zunahme gewerblicher Aktivität insgesamt, hatte zur Folge, dass die Frequentierung der Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ durch Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5t erheblich zugenommen hat. Dies liegt zum einen daran, dass Ortskundige sich an die länger bestehende Zufahrt gewöhnt haben, zum anderen daran, dass die neue Straße „Am Baarssee“ wohl noch nicht Einzug in alle Navigationsgeräte gefunden hat. Außerdem ist mit der Ansiedlung weiterer Gewerbe mit einer weiteren Erhöhung des Verkehrsaufkommens zu rechnen.

 

Die Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“, welche südlich begrenzt wird durch die B 105 (Kreuzungsbereich „Lübecker Straße“/„Ziegenhorn“) und nördlich übergeht in die Straße „Vielbecker Weg“, wird jedoch ganz überwiegend zu Wohnzwecken genutzt. Einzig südwestlich im unmittelbaren Anschluss an den Kreuzungsbereich mit der B 105 („Lübecker Straße“/“Ziegenhorn“) befinden sich in einem Gebäude drei kleinere Gewerbebetriebe. Das öffentliche Wohl bezogen auf diese Straße bemisst sich daher anhand der vorhandenen Wohnqualität, welche durch die Zunahme des Verkehrsaufkommens deutlich nachgelassen hat.

 

Zur Wiederherstellung der Wohnqualität in der Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ und zur Verhinderung einer noch stärkeren Beeinträchtigung der Wohnqualität in der Zukunft, ist die zu beantragende Teileinziehung nach § 9 Absatz 2 des Straßen- und Wegegesetzes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) aus zwei Gründen das Mittel der Wahl:

 

Zunächst können dadurch die Verkehrsgeräusche direkt minimiert werden, welche durch die bloße Nutzung der Straße entstehen. Aber auch Straßenschäden, welche zu einer Zunahme der Abrollgeräusche führen, können minimiert werden. Die Straße „Am Bleicher Berg“ ist als Innerortsstraße konzipiert und daher für die Nutzung als Ortsverbindungsstraße durch schwere Kraftfahrzeuge nicht ausgelegt. Wird sie zukünftig nur noch durch KFZ mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t genutzt, ist deshalb mit einer Minimierung der Straßenschäden zu rechnen.

 

 

Reduzieren

Es folgt die Abstimmung zum Antrag von Herrn Baetke:

 

Abstimmungsergebnis:  

Ja- Stimmen:11

Nein- Stimmen:9

Enthaltungen:1

 

Der Beschluss wird zurückgestellt.

 

Beschluss:  

Die Stadtvertretung beschließt bei der Straßenaufsichtsbehörde zu beantragen, die Widmung der öffentlichen Gemeindestraße „Am Bleicher Berg“ in Grevesmühlen auf Kraftfahrzeuge bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5t zu beschränken (Teileinziehung) und eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu erlassen.

 

 

Reduzieren

Anlagen zur Vorlage