Vorlage öffentlich - VO/10GV/2017-240
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss über die Aufnahme von Verhandlungen über einen Gebietsänderungsvertrag mit der Gemeinde Plüschow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Haupt- und Ordnungsamt
- Bearbeiter:
- Pirko Scheiderer
- Verfasser:
- Scheiderer, Pirko
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Upahl
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Entscheidung
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23.02.2017
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach § 11 Abs. 2 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) können freiwillige Gebietsänderungen durch Vertragsschluss der beteiligten Gemeinden herbeigeführt werden. Dazu bedarf es zunächst eines Beschlusses über die Aufnahme von Vertragsverhandlungen. Dieser Beschluss ist gemäß § 12 Abs. 1 Satz 1 KV M-V formell vorgeschrieben. Er bedarf der Zustimmung der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung.
In Vorbereitung dieser Beschlussfassung haben die Bürgermeister der Gemeinden Upahl und Plüschow sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen mehrere Sondierungsgespräche geführt und die Arbeit der jeweils anderen Gemeindevertretung durch Teilnahme an deren Sitzungen kennengelernt. Dies ermöglichte einen Einblick in Themen und Belange der Nachbargemeinde. Betont wurden in diesen Gesprächen insbesondere die gute territoriale Lage zueinander sowie die guten sozialen und kulturellen Beziehungen auf dem Gebiet des Sports und in den Vereinen. Dabei wurden aber auch strukturelle und wirtschaftliche Probleme besonders der Gemeinde Plüschow erörtert. (Auf die Protokolle des Hauptausschusses der Gemeinde Plüschow vom 13.09.2016, der Gemeindevertretung Plüschow vom 25.10.2016 und vom 06.12.2016 sowie der Gemeindevertretung Upahl vom 15.12.2016 wird diesbezüglich verwiesen.) Im Verlauf der Gespräche wurde insbesondere deutlich, dass sich die Gemeinden, die beide dem Amt Grevesmühlen-Land angehören, einen freiwilligen Zusammenschluss sehr gut vorstellen können, sofern für die dann größere Gemeinde die Zukunftsfähigkeit nach dem Gemeinde-Leitbild-Gesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (GLeitbildG M-V) festgestellt werden kann. Zur Unterstützung bei der Vornahme dieser (Selbst-)Einschätzung wird die Koordinierungsstelle beim Landkreis Nordwestmecklenburg in Anspruch genommen werden.
Vor dem Abschluss eines Gebietsänderungsvertrags mit der Gemeinde Plüschow sind die von der Fusion betroffenen Bürgerinnen und Bürger und der Amtsausschuss des Amtes Grevesmühlen-Land anzuhören. Der Gebietsänderungsvertrag bedarf der Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde.
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