Vorlage öffentlich - VO/13GV/2009-009
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorzeitige Teilablösung eines Kommunaldarlehens
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Kristine Lenschow
- Verfasser:
- Lenschow, Kristine
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Gägelow
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Entscheidung
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21.04.2009
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Beschlussvorschlag
Die
Gemeindevertretung beschließt eine Teilablösung des Darlehens Nr. 4287530010
bei der Eurohypo AG in Höhe von 200.000 Euro
und
beschließt eine überplanmäßige Ausgabe für die außerplanmäßige Tilgung in Höhe
von 200.000 Euro sowie für die Vorfälligkeitsentschädigung von maximal 46.000
Euro, die aus der Rücklage (zusätzliche Schlüsselzuweisungen des Landes) zu
decken ist.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Das Amt
Grevesmühlen - Land hat 2005 ein Darlehen des ehemaligen Amtes Gägelow über
ursprünglich 1.500.000 DM (1999) übernommen. Der Zinssatz von 5,92 % ist bis
zum Ende der Laufzeit des Darlehens (31.10.2019) festgeschrieben. Das o.g.
Darlehen beläuft sich zum 30.04.2009 auf 673.380,15 Euro.
Dieses Darlehen wurde seinerzeit aufgenommen, um
Investitionen im Zusammenhang mit der Schule Proseken zu finanzieren. Die
Schule Proseken wurde mit Bescheid der obersten Schulaufsichtsbehörde vom
18.11.2008, mit Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Grevesmühlen –
Land vom 30.09.2008 und der Gemeindevertretung Gägelow vom 16.09.2008 rückwirkend
zum 01.01.2005 auf die Gemeinde Gägelow übertragen.
Der Innenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat mit
dem Haushaltserlass 2009 vom 25.11.2008 die Kommunen angewiesen, zusätzlich
ausgereichte Schlüsselzuweisungen zur Sondertilgung von Krediten einzusetzen.
Die Gemeinde Gägelow befindet sich derzeit in der
Haushaltskonsolidierung. Im Rahmen des aktuell zu erstellenden
Haushaltssicherungskonzeptes hat der Finanzausschuss in seiner Sitzung am
12.03.2009 empfohlen, einen Teilbetrag des Darlehens von 200.000 Euro zum
Zwecke der Haushaltskonsolidierung vorfristig zu tilgen, um der Aufforderung
des Innenministers nachzukommen. Grundlage für diese Entscheidung war das
Angebot der Eurohypo vom 6. Januar 2009 sowie die Berechnung der Verwaltung. Die
Eurohypo hat nun ihr Angebot aktualisiert.
Die Zinsersparnis bis Vertragsende beträgt bei einer
Teilablösung von 200.000 Euro rund 111.100 Euro. Nach Abrechnung der
Vorfälligkeitsentschädigung von voraussichtlich 43.0000 Euro verbleibt der
Gemeinde ein Vorteil von 68.100 Euro. Eine Tagegeldanlage des in gleicher Höhe
in der Rücklage befindlichen Betrages von 200.000 Euro (unter Berücksichtigung,
dass hieraus gemäß Tilgungsplan die planmäßige Tilgung zu leisten wäre) würde
nach aktuellen Konditionen (ca. 1,7%) über die Restlaufzeit des Darlehens ca. 26.300
Euro bringen. Demnach verbleibt er Gemeinde, wenn sie das Geld aus der
Rücklage zur Ablösung verwendet, ein Vorteil von ca. 41.800 Euro. Da das
Angebot der Vorfälligkeitsentschädigung freibleibend ist, kann es hier aufgrund
der Zinsentwicklung noch zu Veränderungen kommen. Daher wurde der Beschluss mit
einer Obergrenze formuliert.
Die Deckung der überplanmäßigen Ausgabe für die außerplanmäßige
Tilgung sowie die Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt aus den zusätzlichen
Schlüsseleinnahmen, die in der Rücklage angespart wurden und zu diesem Zwecke
zu verwenden sind.
