Vorlage öffentlich - VO/13GV/2017-342

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: 

Die Gemeindevertretung hebt den Beschluss VO/13GV/2016-335 vom 29.11.2016 auf.

Sie beschließt eine Gebührenermäßigung für die Kinder- und Jugendgruppen des TSV Gägelow auf 0 €/. Eine Gebührenermäßigung für die Erwachsenengruppen des Vereins wird nicht gewährt. Der Beschluss gilt für das Schuljahr 2016/2017.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat am 29.11.2016 den in der Anlage ausgereichten Beschluss zur Gebührenermäßigung für die Kinder- und Jugendgruppen (0 €/h) und Erwachsenengruppen (14,50 €/h) des TSV beschlossen.

Diesem Beschluss vorausgegangen war das Ergebnis der Anhörung des TSV vom 18.10.2016, in der die Rücknahme des Widerspruchs gegen den Gebührenbescheid vom 20.05.2016 bei längerfristiger Gebührenermäßigung in beschlossener Form signalisiert wurde. Der TSV Gägelow hat jedoch, wie per Mail am 06.12.2016 mitgeteilt, beschlossen, den Widerspruch nicht zurückzuziehen.

Damit ändert sich die Grundlage des Beschlusses erheblich: Das  Widerspruchsverfahren ist weiter durchzuführen und  der Widerspruch ist zu bescheiden mit dem Risiko einer möglichen Klage vor dem Verwaltungsgericht als Rechtsmittel des Vereins gegen den Widerspruchsbescheid der Gemeinde. Dieser erhebliche Verwaltungsaufwand sollte im gegenseitigen Einvernehmen vermieden werden.

 

Der Widerspruch des Vereins wurde mit Bescheid vom 22.12.2016 abgelehnt. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage ist die Rechtsmittelfrist zur Klageerhebung noch nicht abgelaufen In der Sitzung am 31.01.2017 wird  Auskunft darüber erteilt, ob eine Klage des Vereins anhängig ist.

 

Aufgrund des Wegfalls dieser entscheidenden Voraussetzung soll der Beschluss VO/13GV/2016-355 vom 29.11.2016 aufgehoben werden. Eine  Gebührenermäßigung für Erwachsenengruppen des TSV Gägelow soll für das Schuljahr 2016/2017 nicht gewährt werden.   

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Mehreinzahlungen in Höhe von 19.950 €/Jahr bei einer Nutzung von 700 Std./Jahr

 

 

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Anlagen

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