Vorlage öffentlich - VO/13GV/2015-285-1

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung beschließt, die Festsetzung einer ermäßigten Gebühr für die Hallennutzung des TSV Gägelow für die  Kinder- und Jugendgruppen auf 0 €/h und für die Erwachsengruppen auf 14,50 €/h. Die Gebührenerhebung erfolgt ab sofort bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr. Die Gebührenermäßigung wird –vorbehaltlich grundlegender Änderungen der Finanzsituation der Gemeinde oder des Vereins- bis zum 31.12.2020 gewährt.

 

Der Verein hat seine Jahresrechnung, seinen Haushaltsplan sowie die Bescheinigung des Finanzamtes zur Feststellung der Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen jährlich unaufgefordert bis spätestens 30.06. eines jeden Jahres vorzulegen.

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für die Nutzung der kommunalen Sporthalle Proseken beantragt der Turn- und Sportverein (TSV) Gägelow e.V. mit Schreiben vom 09.09.2016 die Befreiung der Kinder- und Jugendgruppen von der Nutzungsgebühr sowie eine Gebührenermäßigung für die Erwachsengruppen des Vereins zwischen 7 und max. 14,50 €/h.

 

Bei satzungsgemäßer Gebührenhöhe für Kinder- und Erwachsengruppen mit 43 €/h würde die Gemeinde im Schuljahr 2016/2017 für die Nutzung der Sporthalle durch den TSV 31.497,50 € erzielen. Bei einer Gebührenreduzierung auf 14,50 €/h und einer Freistellung der Kinder- und Jugendgruppen belaufen sich die zu erwartenden Einzahlung auf

10.621,25  €. Der rechnerische Förderanteil durch die Gemeinde beliefe sich damit auf  20.876,25 €.

 

Die Gebührenermäßigung, die dem Verein in der genannten Form in den letzten Jahren ebenfalls gewährt wurde, hat sich zwischenzeitlich zu einem jährlich wiederkehrenden Diskussionspunkt mit sich zunehmend verhärtenden Fronten entwickelt.

Der Verein hat neben dem Antrag auf Gebührenermäßigung Widerspruch gegen die Gebührenerhebung für das Schuljahr 2015/16 (Bescheid vom 20.05.2016) erhoben. Die Zahlungen für diesen Zeitraum wurden vollständig vorgenommen.

 

Zu diesem Widerspruch hat es am 18.10.2016 eine Anhörung in der Verwaltung im Beisein des Bürgermeisters gegeben. Nach Darlegung der Gebührenkalkulation und dem Austausch der unterschiedlichen Auffassungen (wesentlich hierbei die Frage, ob die Fixkosten in die Kalkulation bei Sporthallen, deren eigentlicher Zweck in der Realisierung des Schulsportes liegt, einbezogen werden dürfen) wurde seitens des Vereins signalisiert, den Widerspruch zurückzuziehen, wenn die Gemeinde die im Beschluss genannte Gebührenermäßigung gewährt.

Da die Gebührenermäßigung in den Vorjahren regelmäßig gewährt wurde und derzeitig keine Gründe für die Nichtgewährung erkennbar sind, gleichzeitig weiterer Aufwand und Kosten für die Fortführung des Widerspruchsverfahrens mit Möglichkeit eines Klageverfahrens  gespart werden können und beiderseitige Planungssicherheit für einen längeren Zeitraum geschaffen wird, ist die Vorgehensweise sachgerecht und auch im gemeindlichen Interesse.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einzahlungen in Höhe von 10.621,25 € bei gleichzeitigem Verzicht von Einnahmen in Höhe von 20.876,25 

 

 

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