Vorlage öffentlich - VO/05GV/2016-141

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Plüschow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Gemeinde Plüschow über die Erhebung von Gebühren zur Deckung der Verbandsbeiträge der Wasser- und Bodenverbände Stepenitz-Maurine und Wallensteingraben-Küste.

 

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich der zu zahlende Beitrag an den Wasser- und Bodenverband Stepenitz-Maurine um 2.003,61 € erhöht. Diese Erhöhung resultiert zum einen aus der Einführung des Erschwernis*- und Rohrleitungsbeitrages (Mehraufwand in Höhe von 580,37 €) und zum anderen aus der Einführung des erhöhten Faktors auf alle versiegelten Flächen. Der Zuschlag für versiegelte Flächen hat sich von bisher 100 % auf 350 % erhöht.

 

*Der Erschwernisbeitrag wird von den Grundstückseigentümern oder Erbbauberechtigten erhoben, dessen Grundstücke aufgrund ihrer Befestigung (z. B. Gebäude- und Wegeflächen, u. ä.) einen schnelleren Wasserabfluss verursachen.

 

 

Der Gebührensatz erhöht sich von bisher 8,45 €/ha auf 9,38 €/ha. Die Kalkulation ist der Beschlussvorlage beigefügt. 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Es ergeben sich keine finanziellen Nachteile, da sich die Erträge mit dem zu zahlenden Beitrag an den Wasser- und Bodenverband nahezu decken.

 

 

 

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Anlagen

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