Vorlage öffentlich - VO/12SV/2009-021
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausgleichsbetragserhebung für ausgewählte Grundstücke im Sanierungsgebiet "Altstadt"; Regelung der freiwilligen Ablösevereinbarung i.S.v. § 154 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Verfasser:
- Steffen, Marleen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanzausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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14.04.2009
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Erledigt
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Bauausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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16.04.2009
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Erledigt
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Hauptausschuss Stadt Grevesmühlen
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Vorberatung
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21.04.2009
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Erledigt
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Stadtvertretung Grevesmühlen
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Entscheidung
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04.05.2009
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Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung
beschließt, die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich “südl.
August-Bebel-Straße/Kirchplatz“ flächendeckend vorzubereiten und fordert den
Bürgermeister auf, mit den Eigentümern freiwillige Ablösevereinbarungen i.S.v.
§ 154 BauGB abzuschließen.
Als Grundlage für die Ablösevereinbarungen dient die
grundstücksscharfe Wertermittlung des Gutachterausschusses des Landkreises
Nordwestmecklenburg oder alternativ dazu eines öffentlich bestellten
Sachverständigen, wobei auf die Berechnung einer Abzinsung in den Gutachten
verzichtet wird.
Im Ersatz und zur Vereinfachung wird folgende Abzinsung des
Ausgleichsbetrags vereinbart:
Datum des Vertrages Abzinsung
vom Ausgleichsbetrag
bis 30.09.2009 16,0
%
bis 30.09.2010 12,5
%
bis 30.09.2011 9,5 %
bis 30.09.2012 6,0 %
bis 30.09.2013 3,0 %
Die ausgewählten Grundstücke sind in der beiliegenden
Übersichtskarte flurstücksscharf gekennzeichnet.
Nach dem 30.09.2013 erfolgte Vertragsabschlüsse im o.g.
ausgewiesenen Teilbereich des Sanierungsgebiets „Altstadt“ beinhalten keine
Abzinsung des ausgewiesenen Ausgleichsbetrags.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Grevesmühlen ist im Rahmen der Durchführung einer
städtebaulichen Sanierungsmaßnahme i.S.v. § 136 BauGB verpflichtet,
sanierungsbedingte Wertsteigerungen als sog. Ausgleichsbeträge zu erheben.
Betroffen hiervon sind sämtliche Eigentümer von Grundstücken, die im förmlich
festgelegten Sanierungsgebiet „Altstadt“ belegen sind.
Das Land Mecklenburg-Vorpommern empfiehlt hierbei, vorrangig
von der vorfristigen und freiwilligen Ablösevereinbarung mit Eigentümern i.S.v.
§ 154 BauGB Gebrauch zu machen. Dies hat den Vorteil für die Kommune, dass bei
Abschluss dieser Vereinbarungen auf Bescheidungen verzichtet werden kann und
zudem kurzfristig dem kommunalen Sondervermögen „Altstadt“ Investitionsmittel
zur Verfügung stehen.
Für den Eigentümer kann sich u.a. der Vorteil dieser
freiwilligen Ablöse dadurch ergeben, dass die Stadt im Falle des Abschlusses
dieser Vereinbarung besondere Abschläge gewährt. Die Beschlussvorlage
beinhaltet eine gestaffelte Abschlagsregelung, um damit einen Anreiz zur
zügigen Zahlung der Ausgleichsbeträge zu erreichen. Der maximale Abschlag
i.H.v. 16 % liegt im Rahmen der förderrechtlich grundsätzlich vom zuständigen
Ministerium akzeptierten Spanne bis zu 20 %.
Der treuhänderische Sanierungsträger der Stadt wird in
Vorbereitung der Ausgleichsbetragserhebung Herrn Prof. Schäfer als vereidigten
Sachverständigen mit der Ermittlung des Neuordnungswertes und des
Ausgleichsbetrages beauftragen.
Für die Wertermittlung wird
der beiliegend im Lageplan näher ausgewiesene Bereich “südl.
August-Bebel-Straße/Kirchplatz“ gewählt. In diesem Bereich der Stand ist die
städtebauliche Sanierungsmaßnahme als besonders weit einzustufen bzw. die
Sanierungsziele sind absehbar erreichbar.
Es ist vorgesehen, bis 2013 diesen o.g. Teilbereich aus dem
Sanierungsgebiet zu entlassen. Zu diesem Zeitpunkt wären die Ausgleichsbeträge
mittels Bescheidungen zu erheben. Zu diesem Zeitpunkt sind demnach keine
Abzinsungen mehr möglich. Auch aus diesem Grunde erfolgt explizit für diesen
Bereich eine Staffelung der Abzinsung bis auf 0 % im Jahre 2013.
Für weitere Teilbereiche, so der Blockbereich „Schäfergang,
Gr. Vogelsang, Kleine Voßstraße“ sowie die zur Bundesstraße gelegenen
Grundstücke der „Kleinen Voßstraße“, der „Großen Voßstraße“ sowie „Kleiner
Vogelsang“, „August-Bebel-Str.“ und Hinterstr. sind bereits in den Vorjahren
entsprechend dieser Beschlussvorlage abgearbeitet worden. Dabei wurden mit
Stand vom 31.12.2008 freiwillige
Vereinbarungen i.H.v. 157.360 € abgeschlossen, die der Stadtsanierung bereits
zugeflossen sind.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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114,5 kB
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