04.05.2009 - 11 Ausgleichsbetragserhebung für ausgewählte Grund...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 11
- Gremium:
- Stadtvertretung Grevesmühlen
- Datum:
- Mo., 04.05.2009
- Status:
- gemischt (Sitzung abgeschlossen)
- Uhrzeit:
- 19:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Vorlage öffentlich
- Federführend:
- Bauamt
- Bearbeiter:
- Lars Prahler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss:
Die Stadtvertretung
beschließt, die Ausgleichsbetragserhebung für Grundstücke im Bereich
“südl. August-Bebel-Straße/Kirchplatz“ flächendeckend
vorzubereiten und fordert den Bürgermeister auf, mit den Eigentümern
freiwillige Ablösevereinbarungen i.S.v. § 154 BauGB abzuschließen.
Als Grundlage für die Ablösevereinbarungen dient die
grundstücksscharfe Wertermittlung des Gutachterausschusses des Landkreises
Nordwestmecklenburg oder alternativ dazu eines öffentlich bestellten
Sachverständigen, wobei auf die Berechnung einer Abzinsung in den Gutachten
verzichtet wird.
Im Ersatz und zur Vereinfachung wird folgende Abzinsung des
Ausgleichsbetrags vereinbart:
Datum des Vertrages Abzinsung
vom Ausgleichsbetrag
bis 30.09.2009 16,0
%
bis 30.09.2010 12,5
%
bis 30.09.2011 9,5 %
bis 30.09.2012 6,0 %
bis 30.09.2013 3,0 %
Die ausgewählten Grundstücke sind in der beiliegenden
Übersichtskarte flurstücksscharf gekennzeichnet.
Nach dem 30.09.2013 erfolgte Vertragsabschlüsse im o.g. ausgewiesenen
Teilbereich des Sanierungsgebiets „Altstadt“ beinhalten keine
Abzinsung des ausgewiesenen Ausgleichsbetrags.
Anlagen zur Vorlage
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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114,5 kB
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